Einsprüche gegen Landtagswahl 2011 beschäftigen Wahlprüfungsausschuss
Stuttgart. Mit den Einsprüchen gegen die Landtagswahl vom 27. März 2011 hat sich der Wahlprüfungsausschuss des 15. Landtags in seiner konstituierenden Sitzung am Donnerstag, 9. Juni 2011, befasst. Wie der neu gewählte Vorsitzende, der Grünen-Abgeordnete Jürgen Filius, nach der Sitzung in Stuttgart erklärte, machen die meisten Einsprecher Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Wahl, unzulässige Wahlwerbung oder sonstige Wahlfehler geltend. Einige Einsprecher ziehen auch das Wahlrecht in Zweifel. Nach der Wahl von Jürgen Filius (Grüne) zum Ausschussvorsitzenden und von Andreas Stoch (SPD) zu dessen Stellvertreter behandelte das Gremium die insgesamt zwölf Wahleinsprüche.
Eine weitere Sachaufklärung, so Vorsitzender Filius, habe der Ausschuss in allen Fällen für erforderlich gehalten. Deshalb sei die Landeswahlleiterin gebeten worden, zu den Einsprüchen Stellung zu beziehen. Nach Eingang der Stellungnahme werde der Wahlprüfungsausschuss voraussichtlich am 30. September 2011 wieder zusammentreten und über die Wahleinsprüche entscheiden.