Einstimmige Beschlussempfehlung:
Innenausschuss stimmt Gesetz zur Stärkung des Konnexitätsprinzips zu Junginger: Wichtiger Schritt für Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen Stuttgart. Dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Stärkung des Konnexitätsprinzips hat der Innenausschuss des Landtags in seiner Sitzung am Mittwoch, 16. April 2008, einhellig zugestimmt. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Hans Georg Junginger, mitteilte, soll das Konnexitätsprinzip sowohl durch diese gesetzliche Regelung als auch durch eine Verfassungsänderung, die federführend vom Ständigen Ausschuss beraten wird, präzisiert und erweitert werden. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden sieht das in Artikel 71 Absatz 3 der Landesverfassung geregelte Konnexitätsprinzip vor, dass das Land für Aufgaben, die es an Gemeinden oder Gemeindeverbände überträgt, entsprechende Ausgleichszah-lungen leisten muss. Die Ausweitung dieses Grundsatzes habe zur Folge, dass nun außer der Übertragung von Aufgaben vom Land auf die Kommunen auch solche Aufgaben erfasst seien, die das Land nachträglich ändere oder neu delegiere. Ferner unterlägen die Umwandlung einer freiwilligen Aufgabe in eine Pflichtaufgabe sowie Qualitätsstandards, die das Land für die Erfüllung kommunaler Aufgaben vorgebe, zukünftig dem Anwendungsbereich des Konnexitätsprinzips. Laut Junginger enthält das Gesetz zur Stärkung des Konnexitätsprinzips nähere Regelungen zur Konsultation der kommunalen Landesverbände, nämlich des Gemeindetags, des Städtetags und des Landkreistags, um die Kostenfolgen von entsprechenden Regelungsentwürfen abzuschätzen. Die Konsultation erfolge dabei bereits im Stadium der Vorbereitung und Erarbeitung des betreffenden Regelungsentwurfs. Überdies sei drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung der Regelungen zur Kostenfolgenabschätzung vorgesehen, so der Ausschussvorsitzende. Schließlich werde den kommunalen Landesverbänden die Möglichkeit eröffnet, einschlägigen Verfahren einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes vor dem Staatsgerichtshof beizutreten. Wie Junginger weiter erläuterte, basierten die Gesetzentwürfe bezüglich des Konnexitätsprinzips auf einer Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden vom 1. Dezember 2006. Vertreter von Gemeindetag, Städtetag und Landkreistag machten während der Ausschusssitzung nochmals deutlich, dass sie mit den vorliegenden Gesetzentwürfen zufrieden seien. „Das Gesetz zur Stärkung des Konnexitätsprinzips ist ein wichtiger Schritt in den Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen, gibt es den Kommunen doch eine größere Rechtssicherheit“, erklärte der Ausschussvorsitzende abschließend.