Enquetevorsitzende begrüßt Urteil des Bundeskartellamtes gegen Verkauf unter Einstandspreis: ”Langfristig fairen Wettbewerb sichern”

Stuttgart. Die Vorsitzende der Mittelstandsenquetekommission im Landtag, Veronika Netzhammer, CDU, hat das jüngste Urteil des Bundeskartellamtes, mit dem der Verkauf unter Einstandspreis untersagt wird, ausdrücklich begrüßt. Das Urteil trage dazu bei, in Deutschland langfristig die Wettbewerbsstrukturen und die Angebotsvielfalt zu sichern. ”Damit ist dem Verbraucher und der mittelständischen Wirtschaft gedient”, erklärte Netzhammer am Donnerstag. Kleine und mittelständische Unternehmen hätten gegen Großbetriebe nur eine Chance, wenn der Wettbewerb fair gestaltet werde. Es gelte, den Leistungswettbewerb zu erhalten und Vernichtungswettbewerb zu verhindern. Auch wenn von dem Urteil keine Wunder erwartet werden dürften, sei es doch ein Schritt in die richtige Richtung. Netzhammer: ”Es ist ein Zeichen dafür, dass das Bundeskartellamt nicht tatenlos zusieht.” Am 31. März 2000 wurde im Rahmen einer großen Anhörung der Enquetekommission zu den Rahmenbedingungen auch das Thema ”Verkäufe unter Einstandspreis und mittelstandsgerechte Wettbewerbsbedingungen” u.a. mit Vertretern der Monopolkommission erörtert. ”Unsere Arbeit hat sicher einen Beitrag zur Sensibilisierung geleistet”, so Netz-hammer. Beklagt wurde dabei der massive Preiskampf im Lebensmitteleinzelhandel. Das Bundeskartellamt hat in seiner Entscheidung vom 7. September 2000 Wal-Mart, Aldi Nord und Lidl untersagt, bestimmte Produkte aus dem Bereich der Grundnahrungsmittel unter den jeweiligen Einstandskosten zu verkaufen. Um den Einstandspreis zu ermitteln, hatte das Bundeskartellamt neben den Herstellerpreisen Preisnachlässe und Vergütungen sowie andere Konditionen der Lieferanten, die den Preisen der Produkte zugerechnet werden müssen, einbezogen. Nur in Einzelfällen, z.B. bei drohendem Verderb der Waren oder wenn das betroffene Un-ternehmen auf Wettbewerbspreise unter Einstandspreis in einer bestimmten Region reagiere, seien diese ”Unter-Einstandspreise” kurzfristig zulässig, so die Begründung des Bundeskartellamtes. Mittelstandsfreundliches Klima sicherstellen Das Urteil des Bundeskartellamtes ist nach Ansicht von Netzhammer richtungsweisend. Der Mittelstand, der durch die Globalisierung einem deutlich verschärften Wettbewerb ausgesetzt sei und gleichzeitig den Strukturwandel zu bewältigen habe, sei auf Unterstützung angewiesen. Eine große Rolle spielten dabei die Rahmenbedingungen, für die die Politik Maßstäbe setzen könne. Gerade Baden-Württemberg als klassisches Land des Mittelstandes – 99 % der Unternehmen in Baden-Württemberg sind mittelständische Betriebe, 81% haben weniger als 10 Mitarbeiter - habe großes Interesse an einem mittelstandsgerechten Klima. Große Bedeutung des Mittelstandes für Arbeitsmarkt und Ausbildung Derzeit untersucht die aus allen Fraktionen zusammengesetzte Enquetekommission ”Mittelständische Unternehmen” des Landtags die Situation und Chancen kleiner und mittelständischer Unternehmen, besonders der Familienunternehmen, in Baden-Württemberg. Sie erarbeitet Handlungsempfehlungen, die dazu dienen sollen, größenbedingte Nachteile von kleinen und mittleren Unternehmen abzubauen und mittelstandsgerechte Rahmenbedingungen und Förderkonzepte für das Zeitalter der New Economy zu schaffen. Die Bedeutung des Mittelstandes für das Wohlergehen einer Gesellschaft ist für Netzhammer unbestritten: Eine mittelständisch strukturierte Wirtschaft gelte als flexibel und anpas-sungsfähig, als innovativ und stabil. Für den Arbeitsmarkt habe der Mittelstand große Bedeutung, würden doch 80 % der Auszubildenden und 2/3 aller Erwerbstätigen dort be-schäftigt. Alle aktuellen Informationen zur Arbeit und die bisherigen Ergebnisse der Enquete können im Internet unter www.landtag-bw.de/mittelstand abgerufen werden.