Entschließung zu Petitionen ehemaliger Heimkinder Zugefügtes Unrecht wird ausdrücklich verurteilt

Stuttgart. Der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg hat am heutigen Mittwoch, 8. Dezember 2010, aus Anlass verschiedener Petitionen beschlossen, dem Landtag einen Vorschlag für eine Entschließung zur Unterbringung ehemaliger Heimkinder zu unterbreiten. Dies teilte nach Angaben der Landtagspressestelle der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Jörg Döpper, mit. In der Entschließung wird festgestellt, dass in Heimen des Landes vor allem in den 1950er- und 1960er-Jahren einer bis heute letztlich nicht bekannten Zahl von Kindern und Jugendlichen großes Leid zugefügt worden ist. Viele der damals betroffenen Menschen hätten später große Schwierigkeiten gehabt, in der Gesellschaft Fuß zu fassen und seien oft bis heute traumatisiert. Das den betroffenen ehemaligen Heimkindern zugefügte Unrecht wird ausdrücklich verurteilt. Ferner wird bedauert, dass in der Folgezeit nur wenige Verantwortliche hierfür zur Rechenschaft gezogen wurden. Döpper betonte: „Schon die öffentliche Feststellung, dass hier Unrecht geschehen ist, ist den betroffenen Menschen sehr wichtig.“ Man habe auch Wert darauf gelegt, die ehemaligen Heimkinder selbst zu ihrer Geschichte und ihrer Situation zu Wort kommen zu lassen, und deshalb eine Anhörung im Landtag durchgeführt, so der Vorsitzende weiter. In der Entschließung werden mehrere Forderungen aufgestellt. So sollen in jedem Fall alle noch vorhandenen Akten gesichert werden, damit Biografieforschung möglich bleibt. Weiter wird eine wissenschaftliche Aufarbeitung der tatsächlichen, rechtlichen und strukturellen Verhältnisse in den Heimen für angebracht gehalten, nicht nur aus historisch-dokumentarischen Gründen, sondern auch um Schlussfolgerungen für die zukünftige Ausgestaltung notwendiger Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen ziehen zu können. Die Landesregierung soll im Zusammenwirken mit den betroffenen Trägern und Einrichtungen die dafür notwendigen Maßnahmen ergreifen. Hinsichtlich einer möglichen Rehabilitierung und Entschädigung der betroffenen ehemaligen Heimkinder wird der vom Bundestag eingerichtete Runde Tisch "Heimerziehung in den 50er- und 60er-Jahren" gebeten, Vorschläge für bundesweit zu treffende Regelungen zu erarbeiten.
„Damit haben wir einen umfassenden Vorschlag vorgelegt, der sich nicht nur in angemessener Weise mit der Vergangenheit befasst, sondern auch konstruktiv in die Zukunft gerichtet ist“, sagte Döpper abschließend.