Erforderliche Hilfen für schutzsuchende Frauen und Kinder niederschwellig zur Verfügung stellen

Stuttgart. Der Ausschuss für Soziales und Integration hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 16. Februar 2017, mit der Situation von Frauen- und Kinderschutzhäusern sowie deren Arbeit befasst. Grundlage der Beratungen waren entsprechende Anträge von AfD und SPD. Es sei ein wichtiges Anliegen, schutzsuchenden Frauen und Kindern erforderliche Hilfen umfassend und niederschwellig zur Verfügung zu stellen, betonte der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Rainer Hinderer. „Frauen- und Kinderschutzhäuser nehmen in diesem Hilfesystem eine zentrale Aufgabe war“, so Hinderer.

Wie Hinderer ausführte, böten Frauen- und Kinderschutzhäuser Opfern häuslicher Gewalt Schutz vor weiteren Misshandlungen sowie Unterstützung dabei, Gewalterfahrung zu überwinden und ein selbstbestimmtes Leben aufzubauen. Die durchschnittliche Auslastung der Frauen- und Kinderschutzhäuser sei landesweit in den vergangenen Jahren von 79,2 Prozent (2013) auf 75,52 Prozent im Jahr 2015 leicht zurückgegangen. Bei der Verweildauer seien leichte Schwankungen zu verzeichnen. „Die Auslastungszahlen zeigen, dass die Nachfrage nach Plätzen nahezu gedeckt werden kann. Es ist jedoch bekannt, dass es auch immer wieder Zeiten höherer Nachfrage gibt, in denen nicht alle Frauen im Frauenhaus ihrer Wahl Schutz finden“, erläuterte der Ausschussvorsitzende.

In Baden-Württemberg bestehe eine Vielfalt an spezialisierten Einrichtungen und Unterstützungsangeboten für von Gewalt betroffene Frauen. Im Rahmen des Landesaktionsplans gegen Gewalt an Frauen seien bereits 2014 35 Maßnahmen initiiert worden, um die Hilfen für von Gewalt betroffene Frauen zu stärken. Das Angebot sei breit gefächert und werde fachlich qualifiziert umgesetzt. „Die Unterstützungsangebote sind aber nicht für alle Betroffenen gleichermaßen niederschwellig zugänglich“, bedauerte Rainer Hinderer. „Betroffen sind vor allem Frauen mit Behinderungen, psychisch kranke und suchtkranke Frauen.“ Außerdem weise die Versorgung mit Beratungsstellen und Frauenhäusern regionale Unterschiede auf. In Ballungsräumen gebe es mehr Einrichtungen als im ländlichen Raum. Bei den Beratungen sei deutlich geworden, dass eine genaue Bedarfsanalyse unabdingbar sei. Erst dann könne man Maßnahmen auf den Weg bringen.

Hinderer zufolge sind in Baden-Württemberg die Stadt- und Landkreise als örtliche Sozialhilfeträger zuständig für den Schutz, die Unterbringung und die Betreuung von Frauen und Kindern, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind. Die Kommunen gewähren entweder eine institutionelle Förderung oder die Finanzierung erfolgt über Tagessätze. Bereits seit langem wirke, so Hinderer, das Ministerium für Soziales und Integration über die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und –minister (GFMK) daran mit, über den Bund zu erreichen, dass Regelungen geschaffen werden, die Finanzierungssicherheit in Frauenschutzeinrichtungen für alle Frauengruppen, beispielsweise auch für Auszubildende, Studierende oder Frauen mit psychischen oder Suchterkrankungen gewährleisten. Eine eingerichtete Arbeitsgruppe sei jedoch im Frühjahr 2016 zu dem Schluss gekommen, dass kurz- und mittelfristig keine Umstellung der Finanzierungsarten in den Ländern zu erwarten sei. Im Ausschuss sei jedoch deutlich geworden, dass eine bundeseinheitliche Regelung notwendig wäre, um eine vernünftige Finanzierung sicher zu stellen. Dazu sei eine Anhörung angeregt worden.