Ergänzungswahlen zum Verfassungsgerichtshof – Landtagspräsidentin Aras vereidigt neue Mitglieder

Stuttgart. In der Plenarsitzung am Donnerstag, 1. Juli 2021, hat der Landtag von Baden-Württemberg fünf Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs neu gewählt. Die Vereidigung der neu gewählten Mitglieder erfolgte durch Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne).

Gewählt wurde in der Gruppe der Berufsrichter Jürgen Gneiting, Präsident des Arbeitsgerichts Stuttgart. Seine Stellvertreterin ist Simone Wiegand, Richterin am Bundesgerichtshof. Als Mitglied mit der Befähigung zum Richteramt wurde Prof. Dr. Christian Seiler (Professor an der Universität Tübingen) gewählt, seine Stellvertreterin ist Bettina Backes (Rechtsanwältin). Neues Mitglied ohne Befähigung zum Richteramt ist Prof. Dr. Gabriele Abels (Professorin an der Universität Tübingen), die Wahl eines Stellvertreters wurde vertagt. Vereidigt wurden die Gewählten von Landtagspräsidentin Aras, die ihnen für ihr verantwortungsvolles Richteramt im Namen des ganzen Hauses viel Erfolg wünschte.

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg wacht als Verfassungsgericht über die Auslegung der Landesverfassung. Ihm gehören neun Mitglieder an: Drei Mitglieder sind Berufsrichter, drei sind nichtrichterliche Juristen und drei sind Laienrichter. Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs werden vom Landtag mit einfacher Mehrheit auf neun Jahre gewählt. Alle drei Jahre scheidet ein Mitglied der drei erwähnten Gruppen aus. Zum 20. Juli 2021 sind dies bei den Berufsrichtern Jürgen Gneiting – der jedoch wiedergewählt wurde – und Ulrich Hebenstreit (Vertreter), bei den Mitgliedern mit der Befähigung zum Richteramt Prof. Dr. Christian Seiler und Bettina Backes (Vertreterin) – die beide wiedergewählt wurden – sowie bei den Laienrichtern Prof. Dr. Natalie Behnke und Dr. Christian Rath (Vertreter).