Erkennbare Folgekosten von Gesetzen sollen vollständig und belastbar aufgezeigt werden

Stuttgart. Bei Gesetzentwürfen, deren finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte erkennbar sind, sollen die Folgekosten, insbesondere zu erwartende Personalkosten, stets genau beziffert werden. In einem einstimmig gefassten Beschluss hat der Finanz- und Wirtschaftsausschuss des Landtags am Freitag, 9. Oktober 2015, die Landesregierung aufgefordert, entsprechende Empfehlungen des Rechnungshofs Baden-Württemberg zu beachten und die Kosten gemäß den formalen Vorgaben in der einschlägigen Verwaltungsvorschrift vollständig und belastbar darzustellen.

„Eine Angabe der Folgekosten für den Landeshaushalt ist nicht bei allen Gesetzentwürfen mit der gebotenen Tiefe und notwendigen Sorgfalt erfolgt“, erklärte der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Karl Klein. Der Rechnungshof habe im Zeitraum Januar 2011 bis März 2015 insgesamt 104 Gesetzentwürfe untersucht. In 97 Gesetzentwürfen seien Aussagen zu den Folgekosten enthalten gewesen. Allerdings seien nur in zwei Entwürfen die finanziellen Folgen so differenziert dargestellt worden, wie es den Richtlinien entspreche. In seiner Denkschrift 2015 empfehle deshalb der Rechnungshof, dass Gesetzentwürfen eine genaue Abschätzung der Folgekosten für den Landesetat beigefügt werden müsse. Für alle strukturell wirkenden Ausgabenerhöhungen sei die in den Richtlinien vorgesehene Tabelle zu verwenden. Wenn die genauen Kosten eines Gesetzes vom Grad der Inanspruchnahme eines neuen Rechtsanspruchs abhängen, sollten laut Rechnungshof Modellrechnungen erstellt werden, die ein realistisches Kostenszenario darlegen. Ziehe ein Gesetz investive Maßnahmen nach sich, seien deren Kosten zu schätzen und zu beziffern.

„Gerade für das Parlament ist es von großer Wichtigkeit, bei der Entscheidung über Gesetze über deren Konsequenzen für den Landeshaushalt umfassend Bescheid zu wissen“, betonte Klein. Was sie aufgrund der Beschlussempfehlung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses veranlasst habe, um die Folgekosten von Gesetzen transparent zu machen, darüber solle die Landesregierung den Landtag bis 30. Juni 2016 informieren, so Vorsitzender Klein abschließend.