Erklärung von Landtagspräsident Stächele zur Entscheidung des Staatsgerichtshofs

Stuttgart. Zur heutigen Entscheidung des Staatsgerichtshofs Baden-Württemberg im Organstreitverfahren aus Anlass des Erwerbs von Aktien der EnBW hat Landtagspräsident Willi Stächele (CDU) folgende Erklärung abgegeben: „Ich nehme die Entscheidung des Staatsgerichtshofs zu dieser schwierigen Rechtsfrage mit Respekt entgegen. Sie schafft Rechtsklarheit für die zukünftige Anwendung des Artikels 81 der Landesverfassung. Ich habe damals als Finanzminister auf der Grundlage des Artikels 81 der Landesverfassung im Wege der Notbewilligung meine Zustimmung zum Abschluss des Kaufvertrags und zur Übernahme einer Garantie durch das Land Baden-Württemberg nach bestem Wissen und Gewissen im Interesse des Landes erteilt. Dem ging ein Sachvortrag des ehemaligen Ministerpräsidenten und eine eingehende rechtliche Beratung durch eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei voraus. Auch das Kabinett hat in seiner Sitzung am 6. Dezember 2010 von diesen rechtlichen Erwägungen Kenntnis genommen. Der Erwerb ist damals fraktionsübergreifend begrüßt und als Gestaltungschance für Baden-Württemberg begriffen worden. Der Landtag hat anschließend meine Entscheidung gebilligt. Zu keiner Sekunde ging es um eine Missachtung von Parlamentsrechten, sondern um eine schnelle Entscheidung im Interesse und zum Wohle des Landes Baden-Württemberg.
Nach der endgültigen Entscheidung zu dieser strittigen Rechtsfrage durch den Staatsgerichtshof herrscht nun für alle Beteiligten Klarheit.“