Erneuerbare-Wärme-Gesetz leistet wichtigen Beitrag zum Klimaschutz

Stuttgart. Das Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Diese Auffassung hat der Umweltausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am Donnerstag, 29. September 2011, einhellig vertreten. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Ulrich Müller, mitteilte, haben die durch das Gesetz bedingten Maßnahmen in Wohngebäuden im Jahr 2010 zur Einsparung von knapp 47.000 Tonnen CO2 geführt. Dies geht aus einem Erfahrungsbericht hervor, den die Landesregierung zur Umsetzung des Gesetzes vorgelegt hat. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden regelt das im November 2007 verabschiedete Erneuerbare-Wärme-Gesetz die Pflicht der Eigentümer, bei der Wärmeversorgung von Wohngebäuden in Baden-Württemberg erneuerbare Energien zu nutzen. Ursprünglich habe das Gesetz auch für Neubauten gegolten, sei dann aber in diesem Bereich durch ein zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenes Bundesgesetz abgelöst worden; für bestehende Wohngebäude im Land gelte es jedoch weiterhin. So seien Hausbesitzer seit dem 1. Januar 2010 verpflichtet, bei einem Heizungsaustausch zehn Prozent der Wärme mit erneuerbaren Energien zu erzeugen. Dazu könne wahlweise auf Solarenergie, Holz oder Pellets, Bioöl oder Biogas oder auf Wärmepumpen zurückgegriffen werden.
Wie Müller weiter ausführte, befürworteten Sachkundige, kommunale Landesverbände, Vollzugsbehörden, Hersteller und Verbände grundsätzlich, den Anwendungsbereich des Gesetzes auf Nichtwohngebäude auszudehnen. Demgegenüber werde das Ansinnen, den Pflichtanteil von zehn Prozent zu erhöhen, zurückhaltend bewertet. Schließlich sei vorgeschlagen worden, die Kommunikation der gesetzlichen Pflichten unter anderem durch Informationsbroschüren und -veranstaltungen für Eigentümer und Handwerker zu verbessern. Der Ausschuss befürworte übereinstimmend eine Fortschreibung des Gesetzes, wobei die Belastbarkeitsgrenze der Bürger mit weiteren ökologischen Verpflichtungen nicht überschritten werden dürfe, so Müller abschließend.