Europaausschuss unterstützt Bemühungen um Vereinfachung des Vergaberechts

Stuttgart. Umfang und Zahl der europäischen Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge müssen reduziert werden. Dafür hat sich der Europaausschuss des Landtags am Mittwoch, 15. Februar 2012, in einem interfraktionellen, einstimmig verabschiedeten Antrag ausgesprochen und die Landesregierung darin bestärkt, ihre entsprechenden Bemühungen auf Bundes- und Europaebene fortzusetzen. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Peter Hofelich mitteilte, sprach sich der Ausschuss außerdem gegen die geplante EU-Richtlinie für Dienstleistungskonzessionen aus. „Wir machen damit erstmals von unserer neuen Kompetenz im Rahmen des EU-Frühwarnsystems zur Subsidiaritätskontrolle Gebrauch“, betonte Hofelich. Nach Angaben Hofelichs lehnte der Ausschuss in Übereinstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden die neue Richtlinie zu Konzessionen „als mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar“ ab. Es handle sich hierbei um Konzessionen für die Vergabe von Dienstleistungen, etwa Abwasserentsorgung, durch öffentliche Auftraggeber an private Unternehmen. Solche Vergaben spielten in der Praxis eine derart geringe Rolle, dass überhaupt kein Regelungsbedarf bestehe und insbesondere den Kommunen nur unnötige Kosten beispielsweise für Rechtsberatung entstünden. Die Landesregierung solle sich deshalb über den Bundesrat dafür einsetzen, dass eine EU-weite Regelung der Dienstleistungskonzessionen unterbleibe. „Auch hinsichtlich der Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebern wie vor allem Kommunen sieht der Europaausschuss erheblichen Nachbesserungsbedarf“, sagte Hofelich. Diese sogenannte interkommunale Zusammenarbeit müsse vergabefrei bleiben. In dem gemeinsamen Antrag von CDU, Grünen, SPD und FDP/DVP werde die Landesregierung deshalb aufgefordert, über den Bundesrat darauf hinzuarbeiten, „dass sowohl die vertikale In-House-Vergabe als auch die horizontale Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebern nicht eingeschränkt, sondern erleichtert wird, sofern eine Beteiligung Privater ausgeschlossen ist“.
Ein weiterer interfraktioneller und vom Ausschuss ebenfalls einstimmig angenommener Antrag betraf laut Hofelich den Vorschlag der EU-Kommission für ein Katastrophenschutzverfahren der Union. „Dieses Vorhaben fällt in die Kompetenz der Bundesländer. Die EU hat dort nur Randzuständigkeiten“, so der Ausschussvorsitzende. Der Antrag ziele darauf ab, den auf kommunaler und Länderebene bewährten Katastrophenschutz nicht der Weisungsbefugnis der EU zu unterstellen oder gar auf diesem Gebiet EU-eigene Kapazitäten aufzubauen.