Festakt im Landtag:

50 Jahre Staatsgerichtshof Stuttgart. Nicht nur das Land, auch die Verfassungsgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg besteht 2002 seit 50 Jahren. Aus diesem Anlass findet am Mitt-woch, 11. Dezember 2002, im Landtag in Stuttgart ein Festakt statt. Bei dieser Gelegenheit wird der ehemalige Präsident des Staatsgerichtshofs Lothar Freund offiziell verabschiedet und sein Nachfolger Eberhard Stilz in sein neues Amt eingeführt. Die Zuständigkeit des Staatsgerichtshofs betrifft ausschließlich verfassungsrechtliche Streitigkeiten, zum Beispiel Anfechtungen von Wahlprüfungsentscheidungen des Landtags. Er ist organisiert als Gericht mit neun unabhängigen, vom Landtag auf die Dauer von neun Jahren gewählten Richterinnen und Richtern. Das eigentliche Ge-setz über den Staatsgerichtshof datiert zwar erst vom 13. Dezember 1954, ein vorläufiger Staatsgerichtshof war jedoch bereits durch das Gesetz über die vorläufige Ausübung der Staatsgewalt im südwestdeutschen Bundesland am 15. Mai 1952 geschaffen worden. Der Festakt zum 50-jährigen Bestehen am Mittwochvormittag im Plenarsaal beginnt mit einer Begrüßung der Gäste durch Landtagspräsident Peter Straub, dann sprechen der neue Präsident des Staatsgerichtshofs Eberhard Stilz sowie Ministerpräsident Erwin Teufel. Es folgt ein Grußwort des Vizepräsidenten des Bundesverfas-sungsgerichts Prof. Dr. Dres h.c. Winfried Hassemer. In seinem Festvortrag befasst sich Professor Dr. Ferdinand Kirchhof mit dem Staatsgerichtshof als Verfassungsorgan. Ein Schlusswort wird der ehemalige Präsident des Staatsgerichtshofs Lothar Freund halten. Musikalisch umrahmt wird die Feier vom Juventus-Quartett.