Filius: Kosten für Gutachten sind gerechtfertigt
Stuttgart. Die Kosten für das Gutachten, das die Osnabrücker Rechtsprofessorin Dr. Pascale Cancik im Auftrag des Untersuchungsausschusses „Polizeieinsatz Schlossgarten II“ über die Verfassungsmäßigkeit dieses Gremiums erstellt hat, sind gerechtfertigt. Dies hat der Vorsitzende des Ausschusses, der Grünen-Abgeordnete Jürgen Filius, mit Schreiben vom 14. August 2014 an den CDU-Obmann des Gremiums, den Abgeordneten Dr. Reinhard Löffler, mitgeteilt. Löffler seinerseits hatte am 12. August 2014 in einem Brief an Filius kritisiert, die für das Gutachten angelaufenen Gesamtkosten seien rechtlich nicht zulässig.
Wie Filius in seinem Schreiben erläutert, geht aus einer von der Landtagsverwaltung eingeholten Stellungnahme hervor, dass sich der von Cancik geforderte Stundensatz (250 Euro) im Rahmen des Üblichen bewege und auch in früheren Fällen von anderen Sachverständigen bei ihrer Tätigkeit für den Landtag zugrunde gelegt worden sei.
Die rechtliche Grundlage für diese Vergütung findet sich laut Filius im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Ein von der ansonsten starren Regelung des JVEG abweichender – höherer – Stundensatz könne zugrunde gelegt werden, wenn ein entsprechendes Einverständnis des Kostenschuldners mit dem geforderten Stundensatz bestehe. Ein solches Einverständnis sei von der Haushaltsabteilung des Landtags erteilt worden. Dies sei damit begründet worden, dass hoch qualifizierte Sachverständige üblicherweise nicht zu den Stundensätzen des JVEG, die sich im Bereich von bis zu 125 Euro pro Stunde bewegten, zu bekommen seien.
Mit Cancik sei vereinbart worden, dass sie die von ihr herangezogenen Hilfskräfte aus ihrer eigenen Vergütung zu entlohnen habe. Dagegen sei eine Kostenobergrenze nicht vereinbart worden, weil der notwendige Arbeitsaufwand, wie auch sonst bei Gutachtenaufträgen, nicht abschätzbar gewesen sei, stellt Filius klar. Vielmehr sei Cancik gebeten worden, nach Einarbeitung in die Thematik mitzuteilen, mit welchen Gesamtkosten zu rechnen sei und ob diese 10.000 Euro überschreiten. Bei dem Betrag von 10.000 Euro handle es sich nicht um eine haushaltsrechtliche Grenze, sondern um eine Summe, die in anderen Fällen – allerdings für weniger umfangreiche Tätigkeiten – schon an Gutachter gezahlt worden sei und insoweit eine Art Orientierungshilfe gebe. „Angesichts der schwierigen ungeklärten verfassungsrechtlichen Fragen ist meines Erachtens das Gutachten von Frau Professor Dr. Cancik jedoch nicht mit diesen anderen Gutachten vergleichbar, in denen kein juristisches Neuland betreten werden musste. 60 Arbeitsstunden erscheinen hierfür in keinem Fall unangemessen, zumal auch noch weitere von Ihnen vorgetragene Sachverhalte in das Gutachten eingearbeitet werden mussten“, heißt es in dem Schreiben des Ausschussvorsitzenden an Dr. Löffler. Die Gutachterin habe außerdem erklärt, sie wolle nicht mehr als 60 Stunden abrechnen, obwohl der tatsächliche Arbeitsaufwand deutlich höher sei und mehr als 60 Stunden betrage.
In seinem Schreiben weist Filius schließlich darauf hin, dass er die Obleute der Fraktionen über die voraussichtlichen Gesamtkosten informiert habe. „Für den Fall, dass diese der Ausschussmehrheit als zu hoch erschienen wären, hätte der Gutachtenauftrag storniert werden können, sodass nicht sämtliche Kosten angefallen wären“, so Filius.