Finanzausschuss befasst sich mit Förderprogramm Corona-Hilfen für Hotel- und Gaststättengewerbe

Stuttgart. Der Finanzausschuss des Landtags hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 16. Januar 2025, mit dem Förderprogramm „Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe“ befasst. Im Mittelpunkt der Beratung stand die Evaluation der Corona-Hilfen. Diese habe ergeben, dass die finanziellen Unterstützungsmaßnahmen insgesamt hilfreich und zufriedenstellend gewesen seien, sagte der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Martin Rivoir. Weil die Opposition mit den Antworten der Landesregierung teilweise nicht zufrieden war, muss diese nun einen weiteren Bericht vorlegen.

Martin Rivoir zufolge hatte der Ausschuss beschlossen, die Landesregierung aufzufordern, in den Landesprogrammen grundsätzlich eine Vorrangigkeit der Bundeshilfen festzulegen, soweit Land und Bund gleichartige Förderungen gewährten. Außerdem solle dafür Sorge getragen werden, dass eingesetzte IT-Verfahren einen Datenabgleich und die automatisierte Übergabe relevanter Daten für Förderanträge ermöglichten. Zudem sei beschlossen worden, dass die Regierung dem Landtag bis Juni 2025 berichten solle, inwieweit sie bei gegebenem Anlass die Empfehlungen des Rechnungshofs im Rahmen der Aufarbeitung der Corona-Wirtschaftshilfen – etwa im Rahmen von Bund-Länder-Abstimmungen oder Überlegungen für künftige, vergleichbare bundesweite Förderprogramme – eingebracht habe oder einzubringen gedenke.

In ihrer Antwort habe die Landesregierung zum ersten Punkt ausgeführt, dass die Evaluation ergeben habe, dass sich die Stabilisierungshilfe Corona trotz Überschneidungen bei Zielstellung, Zielgruppe und den Fördergegenständen mit der Überbrückungshilfe sowie November- und Dezemberhilfe des Bundes gut in die Förderlandschaft von Bund und Land eingefügt habe. Die Zuwendungsempfänger hätten den Antrags- und Bewilligungsprozess überwiegend positiv und die Förderkonditionen als passfähig bewertet. Die Fallstudien und die Onlinebefragung hätten der Stabilisierungshilfe Corona zudem einen hohen Grad an Zielerreichung und Wirksamkeit bescheinigt. Auch sei berichtet worden, dass die Stabilisierungshilfe zur Erschließung neuer Geschäftsbereiche und zur mentalen Entlastung beitrug, „da sie Sicherheit und den Rückhalt von Seiten des Landes signalisiert“ habe, fasste Martin Rivoir die Ausführungen der Landesregierung zusammen. 

Insgesamt könne laut Regierung festgestellt werden, dass die Stabilisierungshilfe Corona in der konkreten Ausnahmesituation trotz Überschneidungen mit Bundesförderungen eine Berechtigung gehabt habe. Der Einsatz von Landesförderungen bleibe jedoch auch in Ausnahmesituationen sorgfältig abzuwägen, wenn gleichartige Bundesförderungen verfügbar seien und keine Vorrangigkeit von Landes- vor Bundesförderungen gewährleistet werden könne. Der vorrangige Einsatz von verfügbaren Bundesmitteln sei bereits landeshaushaltsrechtlich und im Sinne der Haushaltsgrundsätze geboten und werde somit von der Landesregierung beachtet.

Zum zweiten Punkt habe die Regierung geantwortet, dass der Evaluator den Einsatz einer zentralen Antragstellungs- und Bearbeitungsplattform mit einem vollständig digitalen Antragsprozess befürwortet habe, um Fehleranfälligkeiten zu reduzieren und die Verfahrenstransparenz zu erhöhen. Als zentrale Anforderungen an eine solche Plattform würden niedrigschwellige Nutzungsmöglichkeit für eine breite Zielgruppe, technologische Anschlussfähigkeit an externe Schnittstellen etwa von Gutachterstellen oder der Finanzbehörden sowie eine generelle Erweiterbarkeit für sich ändernde Anforderungen oder Datenquellen bezeichnet. Damit wäre auch der Empfehlung des Rechnungshofs, bei eingesetzten IT-Verfahren einen Datenabgleich und die automatisierte Übergabe relevanter Daten für Förderanträge zu ermöglichen, Rechnung getragen.

Zum dritten Punkt habe die Regierung laut Martin Rivoir erklärt, dass die Empfehlungen des Rechnungshofs im Rahmen der Evaluation in die Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen für etwaige künftige Notfall-Massenprogramme eingeschlossen seien. Die Landesregierung habe die Empfehlungen bereits anlässlich der Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen in Bund-Länder-Abstimmungen eingebracht und werde diese im Falle künftiger Gelegenheiten selbstverständlich wieder berücksichtigen und einbringen. 

Dem Vorsitzeden zufolge habe die Fraktion der FDP/DVP bei der anschließenden Debatte kritisiert, dass die Regierung nicht alle Fragen detailliert beantwortet habe. Aus diesem Grund habe die Fraktion angeregt, dass die Landesregierung bis zum 31. Dezember 2025 einen neuen Bericht vorlegen solle, um zu verstehen, welche der Empfehlungen angegangen werde. Die SPD-Fraktion habe sich dieser Position angeschlossen und ausgeführt, dass sie gerne wissen würde, wie der Datenabgleich stattfinde. Auch die SPD-Fraktion habe einen weiteren Bericht mit detaillierten Angaben angeregt. Der Ausschuss habe daraufhin beschlossen, dass die Regierung bis Dezember 2025 dem Gremium erneut berichten solle, sagte Martin Rivoir.