Finanzausschuss befasst sich mit möglichem Ersatz von Polizeikosten bei kommerziellen Großveranstaltungen
Stuttgart. Der Finanzausschuss des Landtags hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 19. September 2024, mit dem möglichen Ersatz von Polizeikosten bei kommerziellen Großveranstaltungen befasst. Das Gremium folgte dabei einstimmig einer Anregung des Rechnungshofs, wonach die Landesregierung aufgefordert wird, spätestens sechs Monate nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die weitere Entwicklung der Rechtslage in den anderen Ländern und ihre eigenen Überlegungen zum Polizeikostenersatz bei kommerziellen Großveranstaltungen zu berichten. Das teilte der Ausschussvorsitzende Martin Rivoir (SPD) mit.
Der Finanzausschuss und der Rechnungshof bezogen sich dabei auf eine Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts, das derzeit der Frage nachgeht, ob der Staat die Deutsche Fußball-Liga (DFL) an den Kosten für Polizeieinsätze bei Fußballspielen beteiligen darf. Ein Urteil ist bislang nicht bekannt.
Nach Angaben Rivoirs hat die Landesregierung dem Ausschuss aufgrund eines Beschlusses zahlreiche Daten zu Kosten und Einsatzkräften bei Fußballspielen in den ersten fünf Fußballligen in Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt. Demnach seien in der Spielzeit 2023/2024 rund 27.950 Polizeikräfte eingesetzt worden. Die Einsatzstunden hätten sich auf 188.032 Stunden belaufen, die Polizeikosten auf rund 13,87 Millionen Euro.
Im Vergleich zur Spielzeit 2018/2019, der letzten regulären Saison vor der Corona-Pandemie, sei ein Anstieg der Einsatzstunden der Polizei von 148.763 Stunden auf 164.907 Stunden in der Spielzeit 2022/2023 erfolgt. In der darauffolgenden Spielzeit 2023/2024 habe sich der Anstieg auf insgesamt 188.032 Stunden fortgesetzt. Analog zu dieser Entwicklung seien die Polizeikosten in der Spielzeit 2022/2023 auf etwa 11,38 Millionen Euro und in der darauffolgenden Spielzeit 2023/2024 auf 13,87 Millionen Euro gestiegen.
Dem Anstieg der Einsatzstunden und somit auch der Polizeikosten lägen nach Angaben der Landesregierung vielfältige Ursachen zugrunde. Zum einen habe es einen erheblichen Anstieg der Zuschauerzahlen von rund einer halben Million Personen im Vergleich der Spielzeiten 2018/2019 (2.770.064 Zuschauer) und 2023/2024 (3.277.467 Zuschauer) gegeben. Dies liege unter anderem am sportlichen Erfolg im baden-württembergischen Profifußball.
Zum anderen hätten sich auch Ligazugehörigkeiten geändert. Spielten in der Saison 2018/2019 noch sieben Mannschaften in den ersten drei Fußballligen, seien es in den beiden Spielzeiten 2022/2023 und 2023/2024 jeweils neun Mannschaften gewesen. Zum Wechsel der Spielzeiten 2022/2023 auf 2023/2024 sei es überdies zu diversen Auf- (1. FC Heidenheim, SV Stuttgarter Kickers, SSV Ulm 1846) bzw. Abstiegen (SV Sandhausen) von Vereinen mit einer aktiven Fanszene gekommen. Ein Wechsel der Ligazugehörigkeit gehe meist auch mit einer neuen Situation für die einsatzführenden Polizeidienststellen einher. Mangelnde Erfahrungswerte hinsichtlich des Aufeinandertreffens mit den jeweiligen Störerszenen in der neuen Spielklasse erschwerten die Beurteilung der Lage und führten somit oftmals zu einem höheren Kräfteansatz, fasste Rivoir die Ausführungen des Staatsministeriums zusammen.