Finanzausschuss beginnt Haushaltsberatungen
Kommunale Landesverbände beklagen in Anhörung geplante Änderungen bei Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen Stuttgart. Zur ersten seiner insgesamt sechs Sitzungen, in denen der Entwurf des Doppelhaushalts 2005/06 beraten wird, ist der Finanzausschuss des Landtags am heutigen Mittwoch, 19. Januar 2005, zusammengekommen. Auf der Tagesordnung standen die Einzelpläne des Landtags, des Staatsministeriums sowie des Innenministeriums. Im Rahmen einer Anhörung zum Etat bekräftigten die kommunalen Landesverbände nochmals ihre Kritik an den geplanten Kürzungen des kommunalen Finanzausgleichs. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden, des SPD-Abgeordneten Herbert Moser, führten Vertreter des Gemeindetags, des Städtetags und des Landkreistags im Einzelnen aus, dass eine Ablehnung der beabsichtigten Kürzungen schon deshalb erfolgen müsse, weil die realen Eingriffe in die Finanzausgleichsmasse weitaus höher seien als vom Land angegeben. Nach den Vorstellungen des Landes sollen die Nettoleistungen an die Kommunen, die jährlich bei rund 5 Milliarden Euro liegen, in 2005 und 2006 um jeweils 350 Millionen Euro gekürzt werden. Begründet wird die Notwendigkeit dieser Einsparungen damit, dass im Landeshaushalt eine Deckungslücke von 3,5 Milliarden Euro in 2005 und 3,7 Milliarden Euro in 2006 geschlossen werden muss. Die Landesverbände vertreten die Ansicht, dass zu diesen geplanten Eingriffen weitere Kürzungen der Finanzausgleichsmasse hinzugerechnet werden müssen, nämlich die Kürzungen durch das Haushaltsstrukturgesetz 2004 in Höhe von 80 Millionen Euro, die Beteiligung der Kommunen an den Umsatzsteuerverlusten des Landes durch Hartz IV in Höhe von 29 Millionen Euro sowie die Verrechnung der weiteren Umsatzsteuerverluste des Landes durch Hartz IV in Höhe von 99 Millionen Euro, also eine Gesamtkürzung um weitere 208 Millionen Euro. Entschieden wandten sich die Kommunalverbände in der Anhörung noch einmal gegen das Vorhaben des Landes, die Kürzungen des kommunalen Finanzausgleichs in einem Haushaltsstrukturgesetz zu regeln. Dies habe zur Folge, dass die Kürzungen auf unbegrenzte Zeit festgeschrieben würden. Eine Entscheidung über die Einwände der kommunalen Spitzenverbände und deren Vorschläge etwa hinsichtlich Veränderungen im Kommunalen Investitionsfonds fällt laut Moser erst am Freitag, 28. Januar 2005, wenn der Etat des Finanzministeriums beraten wird.