Finanzausschuss begrüßt geplante Ausweitung
Finanzausschuss begrüßt geplante Ausweitung der Kontrollmöglichkeiten an Unikliniken Stuttgart. Die vom Land in die Aufsichtsräte der Unikliniken entsandten Vertreter müssen nach den einschlägigen Erfahrungen der letzten Wochen in ihrer Kontrollfunktion gestärkt werden. So bezeichnete der Vorsitzende des Finanzausschusses Ingo Rust (SPD) den einmütigen Tenor der Sitzung dieses Gremiums am heutigen Dienstag, 19. Mai 2009. Auf der Grundlage entsprechender Empfehlungen des Rechnungshofes hatte sich der Ausschuss mit der Abrechnungspraxis von Dienstleistungen der rechtsmedizinischen Institute an Universitätsklinika beschäftigt. In seinen Untersuchungen der rechtsmedizinischen Institute war der Rechnungshof laut Rust zum Ergebnis gekommen, dass ein großer Teil der dort vorgehaltenen Ressourcen Dienstleistungen für Justiz und Polizei betrifft. Diese Dienstleistungen würden überwiegend nicht als Dienstaufgabe der Institute, sondern als Nebentätigkeiten der Institutsleiter erbracht. Inzwischen, so Rust, habe das Wissenschaftsministerium jedoch angekündigt, den Dienstaufgabenkatalog zu erweitern und so auch für eine für das Land wirtschaftlichere Abrechnungspraxis zu sorgen. Wie der Vorsitzende weiter erläuterte, hatte der Ausschuss die Beratungen zum Thema „Dienstleistungen der rechtsmedizinischen Institute“ zum Anlass genommen, mit den Aufsichtsratsvorsitzenden der vier baden-württembergischen Universitätsklinika Tübingen, Heidelberg, Freiburg und Ulm über ihre Kontrolltätigkeit zu diskutieren. Dabei sei deutlich geworden, dass – gerade mit Blick auf den Fall Friedl in Freiburg – die Kontrollkompetenz der Aufsichtsgremien gestärkt werden müsse. Nach Angaben Rusts sagte das Wissenschaftsministerium zu, bei der bis Ende diesen Jahres angestrebten Novellierung des Universitätsklinika-Gesetzes die Kontrollen im Bereich der Unikliniken zu intensivieren, die Rechte des Gesellschafters Land zu stärken und im Ministerium ein Aufsichtsmanagement für die Unikliniken einzuführen. Außerdem sei vorgesehen, dass Chefärzte zukünftig im Angestelltenverhältnis und nicht mehr als Beamte beschäftigt werden sollen.