Finanzausschuss berät Sicherung von Kulturgütern
Weiterer Umgang mit Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek bleibt umstritten Stuttgart. Nachdem sich das Landtagsplenum in der vergangenen Woche mit dem möglichen Verkauf badischer Handschriften befasst hatte, beriet der Finanzausschuss in seiner heutigen Sitzung (19. Oktober 2006) die an ihn überwiesenen bzw. neu eingegangenen einschlägigen Anträge. Wie der Vorsitzende des Ausschusses, der SPD-Abgeordnete Ingo Rust, mitteilte, wurde der gemeinsam von SPD und GRÜNEN eingebrachte Antrag, mit dem Haus Baden keine Vereinbarung zum Verkauf von Kulturgütern aus staatlichen Beständen zu schließen, mehrheitlich abgelehnt. Ein Antrag der GRÜNEN, in dem die Landesregierung unter anderem aufgefordert wird, „aufgrund der fehlenden verfassungsrechtlichen Grundlagen“ die Ansprüche des Hauses Baden an das Land zurückzuweisen, wurde ebenfalls abgelehnt. Mehrheitlich Zustimmung fand indes ein Antrag der Regierungsfraktionen CDU und FDP/DVP, wonach die Landesregierung auf der Grundlage ihres so genannten Drei-Säulen Modells den Eigentumsstreit zwischen dem Haus Baden und dem Land endgültig beilegen und so das badische Kulturerbe sowie die Klosteranlage Schloss Salem dauerhaft sichern soll. Vor Abschluss der entsprechenden Vereinbarung solle der Landtag unterrichtet werden, heißt es in dem Antrag weiter. „Das Land behauptet weiterhin, die Eigentumsverhältnisse an den historischen Handschriften der Badischen Landesbibliothek seien seit Jahrzehnten umstritten“, erläuterte der Ausschussvorsitzende. Hingegen betrachte sich das Haus Baden als Eigentümer der in der Badischen Landesbibliothek gesammelten historischen Handschriften. Der Rechtsauffassung der Landesregierung liegt nach Angaben Rusts eine Reihe von Gutachten zugrunde, das jüngste vom April 2006. Einer der beiden Autoren des April-Gutachtens, Prof. Dr. Thomas Würtenberger, stand im Finanzausschuss Rede und Antwort. Die Landesregierung sei unter Hinweis auf die ihrer Einschätzung nach ungeklärte Rechtslage der Meinung, nur ein Vergleich zwischen dem Land und dem Haus Baden könne verhindern, dass wahrscheinlich jahrzehntelange, arbeits- und kostenintensive Gerichtsprozesse geführt werden müssten, betonte der Ausschussvorsitzende. Die Finanzierung des Vergleichs werde in einem ersten Schritt mit einem Umfang von 30 Millionen Euro im Rahmen eines Drei-Säulen Modells (Sponsorengelder/Mittel der Landesstiftung/Solidarbeiträge des Kunstbereichs) angestrebt. Im Falle eines Rechtsstreits um den betroffenen Bestand an Kunst- und Kulturgütern im Wert von 250 bis 300 Millionen Euro wäre nach Auffassung der Landesregierung ein teilweises Unterliegen des Landes zu befürchten. „Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Finanzausschuss die Landesregierung aufgefordert hat, den Landtag vor Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Land und dem Haus Baden zu informieren“, erklärte Rust abschließend.