Finanzausschuss berät über Erweiterung der Kunsthalle Karlsruhe auf Gerichtsgelände
Stuttgart. Über die Erweiterung der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe und die damit verbundene mögliche Verlagerung des benachbarten Amtsgerichts hat der Finanzausschuss des Landtags in seiner Sitzung am Donnerstag, 29. Juni 2017, auf Antrag der SPD-Fraktion beraten. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Rainer Stickelberger, mitteilte, muss zunächst der laufende Planungswettbewerb zur Sanierung, Umstrukturierung und Erweiterung der Staatlichen Kunsthalle abgeschlossen werden. Dies sei für das Frühjahr 2018 vorgesehen. „Wann ein Baubeginn erfolgen kann, hängt von der anschließenden Planung sowie einer Etatisierung im Staatshaushaltsplan ab“, sagte Stickelberger.
Dem Vorsitzenden zufolge ist das Ministerium der Justiz und für Europa über die Möglichkeit, die Kunsthalle langfristig auf das Areal des Amtsgerichts zu erweitern, informiert. Das Ministerium habe mitgeteilt, eine angemessene Neuunterbringung des Amtsgerichts an einem anderen Standort sei für das Ministerium generell vorstellbar. Für eine Erweiterung auf das Gerichtsgelände spreche, dass der vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst genehmigte Bedarf an diesem Standort grundsätzlich gedeckt werden könne. Zudem sei nach heutigem Stand mittel- bis langfristig kein anderes Grundstück verfügbar, auf dem die Kunsthalle in ihrem unmittelbaren Umfeld adäquat erweitert werden könne. Gegen eine Erweiterung auf dem Gerichtsareal spreche, dass das Amtsgericht an einem anderen Standort untergebracht werden müsse und die Gebäude am jetzigen Standort unter Denkmalschutz stünden, führte Stickelberger aus.
„Der Landesbetrieb Vermögen und Bau ermittelt derzeit in Abstimmung mit den Justizbehörden den Flächenbedarf für eine mögliche gemeinsame Neuunterbringung des Amtsgerichts und der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Nachdem der Flächenbedarf abschließend festgestellt wurde, sollen die in Frage kommenden Standorte geprüft werden“, so der Vorsitzende.
Grundlage für den Planungswettbewerb zur Erweiterung und Modernisierung der Kunsthalle sei der vom Ministerium genehmigte Flächenbedarf. Unter Einbeziehung des Areals des Amtsgerichts sollen im Planungswettbewerb Lösungsansätze für die ganzheitliche Entwicklung der Kunsthalle betrachtet werden. Hierbei seien unter anderem Kriterien und Auflagen im Hinblick auf Architektur und Städtebau, Baukonstruktion und Gebäudetechnik, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Denkmalschutz und Urheberrecht, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit und eine stufenweise Realisierung zu berücksichtigen, legte Stickelberger dar.