Finanzausschuss berät über Zuständigkeit beim Förderprogramm „Landärzte“

Stuttgart. Der Finanzausschuss des Landtags hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 17. Oktober 2024, mit dem Förderprogramm „Landärzte“ befasst. Es soll die ambulante ärztliche Versorgung im ländlichen Raum sichern und verbessern. Hintergrund der Beratung war ein Beschluss des Gremiums von Dezember 2023, mit dem die Landesregierung aufgefordert wurde, die Übertragung der Abwicklung des Förderprogramms auf die Kassenärztliche Vereinigung (KVBW) zu prüfen. In ihrer Antwort an den Ausschuss führte die Landesregierung nun aus, dass das Sozialministerium nach der Prüfung zu dem Ergebnis gekommen ist, die Abwicklung nicht auf die KVBW zu übertragen. Das teilte der Vorsitzende des Gremiums Martin Rivoir (SPD) mit.

Der Rechnungshof des Landes hatte Rivoir zufolge in seiner Denkschrift 2023 kritisiert, dass das Förderprogramm parallel und inhaltlich unkoordiniert zu einem ähnlich ausgerichteten Angebot der Kassenärztlichen Vereinigung laufe. Die Prüfer hätten daher vorgeschlagen, dass das Sozialministerium die eigenständige Bearbeitung des Förderprogramms „Landärzte“ einstellen solle. Die Abwicklung solle auf die Kassenärztliche Vereinigung übertragen werden. Der Finanzausschuss hatte daraufhin beschlossen, dass die Regierung die Umsetzung der Empfehlung prüfen solle. 

Das Sozialministerium habe seine Entscheidung unter anderem damit begründet, dass die Übertragung keine Einsparung von Verwaltungsaufwand zur Folge hätte. Denn durch die Abstimmung zur konkreten Ausgestaltung des Förderverfahrens und
Überwachung der Einhaltung der zuwendungsrechtlichen Vorgaben durch die KVBW und dem Verbleib der konzeptionellen Verantwortung beim Sozialministerium würde eher zusätzlicher Abstimmungsaufwand entstehen. Außerdem werde kein Kosteneinsparpotenzial gesehen. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass die KVBW eigene Personalressourcen und Kosten für die Bearbeitung eines anderen Förderprogramms zur Verfügung stelle. Diese müssten also weiterhin vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration gestellt werden. 

Mit Blick auf die vom Rechnungshof bemängelte Doppelstruktur habe das Ministerium erklärt, dass das Förderprogramm „Ziel und Zukunft“ (ZuZ) der KVBW den gesamten Planungsbereich der jeweiligen (Fach-)Arztrichtung erfasse und damit deutlich breiter ausgestalte sei. Kleinere Gemeinden unter 3 000 Einwohnern würden nicht berücksichtigt. Das Förderprogramm „Landärzte“ trete genau in diese Lücke, indem es ausschließlich Hausärztinnen und Hausärzte fördere, vor allem in kleinen ländlichen Gemeinden mit einer hausärztlichen Unterversorgung, wie Rivoir zusammenfassend berichtete.

Der Beschluss des Ausschusses von Dezember 2023 habe auch die Forderung beinhaltet, das Förderprogramm in regelmäßigen Abständen zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen. Das Ministerium habe geantwortet, dass es dem Beschluss gerne folge und das Förderprogramm evaluieren lasse. Die Evaluierung solle von einer externen dritten Stelle erfolgen. Mit ersten Erkenntnissen wird voraussichtlich im Spätherbst bis Winter dieses Jahres gerechnet. Im Wege der Evaluierung könnte eine Erhöhung und Ausgestaltung der Fördersummen wie auch eine mögliche Staffelung konkret beziffert werden. Eine Erhöhung der Förderbeträge erscheine dem Sozialministerium als durchaus angebracht. Der Finanzausschluss beschloss dem Vorsitzenden zufolge in der Sitzung, dass die Landesregierung dem Gremium bis 30. September 2025 über den aktuellen Stand berichten solle. 

Bei der anschließenden Debatte haben Martin Rivoir zufolge die Abgeordneten den Verbleib des Förderprogramms beim Sozialministerium überwiegend begrüßt. Die CDU-Fraktion habe ausgeführt, dass sie dem Sozialministerium sehr dankbar sei für das Förderprogramm für die ärztliche Versorgung in kleinen Gemeinden. Angesichts des Ärztemangels in manchen Regionen sei dieses Programm dringend notwendig. Die Grünen-Fraktion habe zugestimmt, dass es keinen Sinn mache, die Abwicklung zu übertragen, wenn dies keine Ersparnis bringe. Dies sei das auschlaggebende Argument. Auch die SPD-Fraktion habe erklärt, dass sie eine Übertragung aus den von Ministerium genannten Gründen nicht haben wolle. Die Fraktion FDP/DVP habe verdeutlicht, dass es nie darum gegangen sei, die Förderprogramme zusammenzulegen, sondern zu zentralisieren. Die AfD-Fraktion habe darauf hingewiesen, dass gerade auf dem Land der Mangel an Kinder- und Frauenärzten ein großes Problem sei.