Finanzausschuss beschließt Nachtragshaushalt für die Jahre 2025/2026
Stuttgart. Der Finanzausschuss des Landtags hat in seiner Sitzung am Freitag, 5. Dezember 2025, den Nachtragshaushalt für die Jahre 2025/2026 beschlossen. Die Fraktionen Grüne, CDU, SPD und AfD stimmten dafür, die Fraktion FDP/DVP hat sich enthalten. Das teilte der Ausschussvorsitzende Martin Rivoir (SPD) mit. Im Mittelpunkt des Nachtragshaushalts steht die Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes.
Nach Angaben des Vorsitzenden erhält Baden-Württemberg einen Anteil von 13,1 Milliarden Euro aus dem Infrastrukturpaket. Mit dem nun beschlossenen Nachtragshaushalt werde die Verteilung zwischen Land und Kommunen geregelt. Zweidrittel des Sondervermögens, also rund 8,7 Milliarden Euro, würden pauschal an die Kommunen weitergegeben, die über das Geld frei verfügen könnten. Bei der Debatte im Ausschuss sei deutlich gemacht worden, dass kein anderes Bundesland einen solch hohen Anteil aus dem Sondervermögen direkt an die Kommunen weitergebe, berichtete Rivoir.
Aus den verbleibenden Mitteln in Höhe von rund vier Milliarden Euro sei ein Maßnahmenpaket ausgearbeitet worden, das Investitionen unter anderem in den Bereichen Hochbau, Landesgebäude, Klimaschutz, Uniklinika, Kinder- und Jugendpsychiatrien und Wärmewende bei Landesliegenschaften vorsehe. Ein Änderungsantrag der Fraktionen Grüne und CDU zum Haushaltsentwurf, der diese Investitionsmaßnahmen beinhaltet, sei in der Sitzung mehrheitlich beschlossen worden. „Ich danke ganz besonders meinen Abgeordnetenkollegen Dr. Markus Rösler und Dr. Albrecht Schütte, die dieses Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht haben“, sagte der Ausschussvorsitzende Martin Rivoir. Die einzelnen Maßnahmen könnten dem beigefügten Änderungsantrag entnommen werden.