Finanzausschuss beschließt neue Regeln für Förderungen von Vereinssportstätten
Stuttgart. Nach der Kritik des Rechnungshofs am Verfahren für Zuwendungen für den Bau und die Sanierung von Vereinssportanlagen hat der Finanzausschuss des Landtags in seiner Sitzung am Donnerstag, 20. Oktober 2022, einstimmig neue Richtlinien beschlossen. „Der Finanzausschuss stimmte unter anderem dafür, dass die Sportbünde die für die Vereinsportanlagen veranschlagten Mittel auch tatsächlich dafür verwenden sollen“, sagte der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Martin Rivoir.
Der Beschluss sehe darüber hinaus vor, dass aus Gründen der Gleichbehandlung Sportfördermittel landesweit nach einheitlichen Maßstäben gewährt werden sollen. Auch solle die Förderung nur unter der Voraussetzung gestattet werden, dass keine Überförderung der öffentlichen Hand erfolge. Im Falle einer Überförderung sollen die Fördermittel, welche die beantragten Gesamtkosten überschreiten, zurückgezahlt werden. Hierzu sollen die Sportförderrichtlinien entsprechend ergänzt werden.
Zudem soll die Landesregierung laut Martin Rivoir darauf hinwirken, dass ausschließlich Verwendungsnachweise anerkannt werden, die den rechtlichen Anforderungen genügen. Hierzu solle den Vereinen ein Musterverwendungsnachweis zur Verfügung gestellt werden. Die Vorgaben sollen dabei so nutzerfreundlich wie möglich gestaltet werden. Die Verwendungsnachweisprüfung der Sportbünde solle sich nach den Vorgaben des Haushaltsrechts richten und nachvollziehbar dokumentiert werden. Das Regierungspräsidium Karlsruhe solle die Verwendungsnachweise der Vereine stichprobenartig prüfen und Vorortkontrollen durchführen. Zudem sollen die Sportbünde die vergaberechtlichen Regeln an die Vereine verpflichtend weitergeben und deren Einhaltung stichprobenartig überprüft werden. Die Landesregierung soll dem Landtag bis März 2024 über die veranlassten Schritte berichten, führte der Ausschussvorsitzende aus.
Der Rechnungshof hatte untersucht, wie das Land das Förderverfahren in den Jahren 2017 bis 2021 mit einem Gesamtvolumen von 85,4 Millionen Euro durchführte und wie die Sportbünde und Sportvereine als Zuwendungsempfänger die Fördervorhaben umsetzten. Wie Martin Rivoir erläuterte, übersteigt bei der Vereinssportanlagenförderung der sich aus den gestellten Förderanträgen ergebende Mittelbedarf seit vielen Jahren das Volumen der bewilligten Zuwendungen. Eingehende Förderanträge würden daher regelmäßig mehrere Jahre zurückgestellt, bevor sie bewilligt werden. Das Volumen des Antragsstaus habe sich nach Angaben des Landessportverbands im Jahr 2016 auf 31,9 Millionen Euro belaufen. Das Land hatte die Vereinssportanlagen bis 2016 mit jährlich 12,07 Millionen Euro gefördert. Bis 2021 hätten sich die Mittel für Förderungen, auch zum Abbau des Antragsstaus, auf 17,07 Millionen Euro jährlich erhöht. Dennoch habe der Antragsstau bis 2020 auf 33,3 Millionen Euro zugenommen.
Der Rechnungshof kritisierte Martin Rivoir zufolge im Zuge seiner Überprüfung uneinheitliche Zuschussberechnungen. Nach der Förderrichtlinie des Landes betrage der Zuschuss im Regelfall 30 Prozent der Ausgaben. Der Rechnungshof habe jedoch festgestellt, dass die Sportbünde die Zuschüsse nicht nach einheitlichen Maßstäben berechneten. Dies führe dazu, dass antragstellende Vereine bei vergleichbaren Vorhaben in unterschiedlicher Höhe mit Landesmitteln unterstützt würden. So berechneten der Württembergische Landessportbund und der Badische Sportbund Nord ihre Zuschüsse anhand von Netto-Grundflächen und Netto-Rauminhalten. Der Badische Sportbund Freiburg setzt dagegen die großzügigeren Brutto-Grundflächen (inklusive Wände) und Brutto-Rauminhalte (inklusive Böden,
Decken) an. Darüber hinaus würden Verkehrsflächen oder Technikräume, die im Förderkatalog nicht vorgesehen seien, zum Teil mit Fördersätzen wie Umkleide- und Sanitärräume, Schulungsräume oder Lagerräume angesetzt.
Der Rechnungshof habe außerdem festgestellt, dass Vorhaben bewilligt worden seien, bei denen Vereine zum Teil keine eigenen Finanzmittel eingebracht haben. Vier geprüfte Maßnahmen seien vollständig über Landes- und kommunale Mittel finanziert worden. Bei zwei dieser Maßnahmen habe es eine Überfinanzierung gegeben. Bei sechs Maßnahmen habe der Eigenanteil unter vier Prozent und bei zehn geprüften Einzelmaßnahmen unter 15 Prozent gelegen.
Darüber hinaus hätten die Rechnungsprüfer eine unzureichende Verwendungsnachweisprüfung sowie eine häufige Nichtbeachtung des Vergaberechts bemängelt, so der Ausschussvorsitzende Martin Rivoir.