Finanzausschuss beschließt neue Richtlinien für Aufstellung von Förderprogrammen 

Stuttgart. Der Finanzausschuss des Landtags hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 22. September 2022, einstimmig neue Richtlinien für die Aufstellung von Förderprogrammen des Landes beschlossen. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Martin Rivoir, mitteile, sieht der Beschluss unter anderem vor, vor der Aufstellung von Förderprogrammen den Bedarf in geeigneter Weise zu erheben, die Wirtschaftlichkeit zu untersuchen und die klima- und verkehrspolitischen Förderziele in aussagekräftigen Kennzahlen abzubilden. Hintergrund ist die Prüfung der „Landesinitiative Elektromobilität III“ durch den Landesrechnungshof. 

Der Beschluss sieht laut Rivoir darüber hinaus vor, grundsätzlich von Förderprogrammen abzusehen, bei denen Verwaltungskosten von mehr als 10 Prozent des Bewilligungsvolumens zu erwarten sind, und bei der Abwicklung durch Dritte - sofern möglich - Regelungen zur Anpassung der Vergütung vorzusehen, wenn die Nachfrage erheblich geringer ist als erwartet. Zudem solle in Zuwendungsverfahren die beihilfenrechtliche Einordnung bis zur Bewilligung abschließend geklärt und bei externer Beurteilung diese einer eigenen Bewertung unterzogen werden. Über die veranlassten Schritte solle die Landesregierung dem Landtag bis spätestens 31. Oktober 2023 berichten, berichtete Martin Rivoir.   

Nach Angaben des Vorsitzenden hatte der Rechnungshof kritisiert, dass das Verkehrsministerium für die Landesinitiative Elektromobilität eine Vielzahl von Förderprogrammen aufgelegt hat, ohne den Bedarf zu ermitteln. Viele Förderprogramme seien kaum nachgefragt worden. Zudem seien teilweise die Verwaltungskosten für die Abwicklung der Programme höher als das Bewilligungsvolumen gewesen. Das Ministerium habe entgegnet, dass die Landesinitiative nachweislich erfolgreich sei. 

Die Landesregierung beschloss im Juni 2017 die „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ für die Jahre 2017 bis 2021. Mit der Initiative sollte ein effektives Marktwachstum im Bereich der Elektromobilität erreicht werden. Förderschwerpunkte waren unter anderem „Ausgewählte Fahrzeugflotten“ und „Ladeinfrastruktur“. Bis Ende November 2021 wurden 17 Förderprogramme aufgelegt. Das Budget wurde von ursprünglich rund 25 Millionen Euro auf 148 Millionen Euro erhöht.

Der Rechnungshof führte laut Rivoir aus, dass die Landeshaushaltsordnung für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorsieht. Vor der Entscheidung über die Landesinitiative habe die Landesregierung 2017 deren Wirtschaftlichkeit nur übergreifend betrachtet. Eine Gegenüberstellung von Aufwand und tatsächlich zu erreichender Wirkung sei in der Untersuchung nicht enthalten. Die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Förderprogramme habe das Verkehrsministerium nicht untersucht. Es habe weder Wirkungskennzahlen noch Zielgrößen für die einzelnen Förderprogramme festgelegt.

99 Prozent der Förderanträge seien auf die vier Förderprogramme BW-e-Gutschein, Charge@bw, Elektrolastenräder und E-Zweiradförderung für junge Leute entfallen. Die übrigen Förderprogramme seien weniger, in zwei Fällen gar nicht nachgefragt worden. So seien für die Förderprogramme „Schnellladeinfrastruktur für E-Taxis“ und „Unterstützungsangebote für Kommunen zur Bevorrechtigung von E-Fahrzeugen“ überhaupt keine Förderanträge eingegangen.

Auch die Verwaltungskosten für die Förderprogramme seien vom Rechnungshof überprüft worden. Das Ministerium habe die Abwicklung von acht Förderprogrammen der L-Bank übertragen. Bislang seien für diese acht Förderprogramme bei einem Bewilligungsvolumen von 65 Millionen Euro rund 8 Millionen Euro Verwaltungskosten angefallen. Für das Förderprogramm E-Zweiradförderung für junge Leute beispielsweise habe sich bereits aus der Vereinbarung ergeben, dass die Verwaltungskosten mindestens 40 Prozent des Bewilligungsvolumens betragen würden. Bei den Förderprogrammen E-Bus Beratungsgutschein und Abwrackprämie für Roller und Krafträder hätten die Verwaltungskosten nach der Abwicklung sogar das Bewilligungsvolumen überstiegen.

Das Verkehrsministerium habe erklärt, es messe seine Förderprogramme stets am Anspruch der Wirtschaftlichkeit. Eine genaue wirtschaftliche Betrachtung von Einzelprogrammen sei nicht immer realisierbar. Das Ministerium strebe jedoch an, die Aussagekraft künftiger Kennzahlen zu erhöhen. Exakte Prognosen über die zu erwartende Nachfrage der Förderprogramme seien vielfach schwierig oder unmöglich gewesen. Einige Förderangebote seien so konzipiert worden, dass sie eine bestimmte klima- und wirtschaftspolitisch angestrebte Nachfrage erst auslösen sollten. 

Bei den Verwaltungskosten habe das Ministerium darauf geachtet, dass diese immer den tatsächlich ausgeführten Leistungen entsprechen. Personalbeschaffung und Einarbeitung würden Kosten verursachen, die nur über eine Mindestanzahl von Förderanträgen abgegolten werden könnten. Daher sei eine Reduzierung der Verwaltungskosten bei weniger Förderanträgen als erwartet nicht möglich. Das Ministerium sei bestrebt, die Förderungen so einfach wie möglich zu gestalten, um die Abwicklungskosten gering zu halten.