Finanzausschuss bewilligt Mehrausgaben zur Bewältigung der Corona-Krise

Stuttgart. Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise hat der Finanzausschuss des Landtags in der parlamentarischen Sommerpause mehrere pandemie-bedingte Mehrausgaben bewilligt. Die im Zuge des Umlaufverfahrens mehrheitlich beschlossenen Mehrausgaben betreffen Corona-Tests für Reiserückkehrer an Flughäfen, den ÖPNV sowie gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen. „Der Finanzausschuss ist auch während der parlamentarischen Sommerpause handlungsfähig und hat zügig den dringend benötigten Mehraus-gaben zugestimmt, um die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Land in dieser schweren Zeit zu unterstützen“, sagte der Ausschussvorsitzende Rainer Stickelberger (SPD) am Mittwoch, 19. August 2020.  

Das vom Landtag beschlossene Gesetzes über den Erlass infektionsschützender Maß-nahmen, das zum 31. Juli 2020 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass eine Entnahme von Mitteln aus der Rücklage für Haushaltsrisiken, die im Einzelfall einen Betrag von 7,5 Mil-lionen Euro überschreitet, die Zustimmung des Finanzausschusses benötigt. In drei Fällen habe die Landesregierung daher den Finanzausschuss um Zustimmung gebeten. 

Im Fall der Corona-Teststationen an den Flughäfen Stuttgart, Baden-Airpark und Bodensee-Airport geht die Regierung von zusätzlichen Kosten in Höhe von 12,9 Millionen Euro im Zeitraum von 1. August 2020 bis 31. März 2021 aus. „Dazu zählen etwa Kosten für Reinigung und Desinfektion, Personalkosten für Assistenzkräfte und Sicherheitspersonal, Wegweiser, Schutzausrüstung wie Masken, Handschuhe und Kittel, Material für die Entnahme des Abstrichs sowie die Tests“, sagte Rainer Stickelberger. Die Kosten für Einrichtung und Infrastruktur am Flughafen Stuttgart belaufen sich voraussichtlich auf 6,6 Millionen Euro, am Baden-Airpark und Bodensee-Airport auf 991.323 Euro. Für die Tests werden Kosten in Höhe von 4,9 Millionen Euro veranschlagt sowie 367.500 Euro für Schutzausrüstung und Material für die Abstrichentnahme. 

Für Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen, die aufgrund der Corona-Pandemie unverschuldet in Existenznot geraten sind oder zu geraten drohen und bislang keine corona-bedingte finanzielle Unterstützung erfahren haben und nicht durch die Hilfspakete anderer Ressorts aus dem Corona-Soforthilfepaket II unterstützt werden, möchte die Regierung insgesamt 15 Millionen Euro zur Verfügung stellen. „Das Hilfspaket soll die Vereine mit ihren wertvollen Aktivitäten vor einer pandemiebedingten drohenden Zahlungsunfähigkeit oder dem dauerhaften Wegbrechen bewahren“, erklärte der Ausschussvorsitzende. Die Umsetzung des Hilfspakets solle mit Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift am 22. August 2020 beginnen. Jeder Antragsteller solle mit maximal 12.000 Euro unterstützt werden. Unter Berücksichtigung des Aufwandsersatzes des Regierungspräsidiums Tübingen könnten damit mindestens 1.243 Antragsteller unterstützt werden. Die Antragsfrist solle bis 21. Oktober 2020 laufen.  

Der Ministerrat hat nach Angaben Stickelbergers in seiner Sitzung am 28. Juli 2020 dem Rettungsschirm ÖPNV zugestimmt. Aktuell gehe es um die Entnahme der für das Land Baden-Württemberg vom Bund für den Rettungsschirm ÖPNV zur Verfügung gestellten zusätzlichen Regionalisierungsmittel in Höhe von rund 278 Millionen Euro. In einem zweiten Schritt werde eine weitere Entnahme über die vorgesehenen Landesmittel in Höhe von bis zu 150 Millionen Euro zu beantragen sein.

Aufgrund der Corona-Pandemie sei seit Mitte März 2020 die Nachfrage im Öffentlichen Personennahverkehr sehr stark zurückgegangen. Es werde davon ausgegangen, dass sich die Nachfrage nur schrittweise erholt und das Nachfrageniveau der Vor-Corona-Zeit erst im Laufe des Jahres 2021 wieder erreicht werden könne. Damit verbunden seien erhebliche Mindereinnahmen der ÖPNV-Unternehmen bei den Fahrgeldeinnahmen. Die bundesweit erstellte Prognose zu diesen Mindereinnahmen im ÖPNV gehe von fehlenden Einnahmen im Jahr 2020 von rund 480 Millionen Euro in Baden-Württemberg aus, rund ein Drittel des regulären Jahresumsatzes im Land. Ohne einen finanziellen Ausgleich der fehlenden Einnahmen durch die öffentliche Hand wären erhebliche Betriebseinschränkungen im Fahrplanangebot, drastische Fahrpreiserhöhungen sowie Betriebsinsolvenzen der ÖPNV-Unternehmen die zwingende Folge, so Stickelberger. 

Daher sei ein Rettungsschirm aus Mitteln des Landes und des Bundes vorgesehen. Das Land beteilige sich mit bis zu 200 Millionen Euro an diesem Rettungsschirm. Ergänzend stelle die Bundesregierung 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung, die in die ÖPNV-Rettungsschirme der Länder einfließen. Die Höhe der auf Baden-Württemberg entfallenden Mittel lässt sich erst im Jahr 2021 final feststellen. Es ist von 250 bis 300 Millionen Euro für Baden-Württemberg auszugehen. Das Land Baden-Württemberg habe vom Bund am 14. August 2020 zunächst rund 278 Millionen Euro für die Abwicklung des Rettungsschirms erhalten, die der Rücklage für Haushaltsrisiken zugeführt worden seien. Das Verkehrsministerium habe nun die vollständige Entnahme beantragt