Finanzausschuss fordert angemessene Nachweise über Wirtschaftlichkeit bei Förderung von Busbetriebshöfen

Stuttgart. Der Finanzausschuss des Landtags hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 20. November 2025, mit der Zuwendung für Busbetriebshöfe nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) befasst. Hintergrund ist die Kritik des Rechnungshofs, dass vom zuständigen Ministerium kein Wirtschaftlichkeitsnachweis verlangt wird. Das Ausschuss beschloss daher auf Antrag der Fraktionen Grüne und CDU in der Sitzung einstimmig, dass die Landesregierung hier künftig anders vorgehen muss. Das teilte der Ausschussvorsitzende Martin Rivoir (SPD) mit. 

Nach Angaben des Vorsitzenden kritisierte der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2025 zur Haushaltsrechnung 2023, dass bei der Förderung von Busbetriebshöfen mit Gesamtkosten bis 30 Mio. Euro das Ministerium auf die Vorlage von Wirtschaftlichkeitsnachweisen verzichtet. Rein qualitative Erläuterungen ohne bewertbare Zahlen könnten diese nicht ersetzen. Für alle Fördervorhaben seien angemessene Wirtschaftlichkeitsnachweise einzufordern.

Betriebshöfe seien für das Abstellen, Warten und Instandhalten von Fahrzeugen oder der ÖPNV-Infrastruktur bestimmt. Um die Klimaziele des Landes zu erreichen, sei ein Handlungsfeld im Verkehrssektor, eine klimaneutrale Fahrzeugflotte im ÖPNV mit entsprechender Ausstattung der Betriebshöfe zu schaffen. Außerdem müsse die erforderliche Lade- und Tankinfrastruktur bereitgestellt werden. Von 2020 bis 2024 habe das Land für die Förderung von Betriebshöfen insgesamt 86 Mio. Euro bewilligt. Der Mittelbedarf werde absehbar erheblich höher sein. Eine Erhebung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zum Bedarf der Betriebshofförderung in Baden-Württemberg benenne für 2025 bis 2030 einen voraussichtlichen Fördermittelbedarf von 760 Mio. Euro, berichtete der Ausschussvorsitzende.

Der Rechnungshof hatte bei der Überprüfung verschiedener Fördermaßnahmen festgestellt, dass die vorgelegten Unterlagen aus Sicht der Rechnungsprüfer in den meisten Fällen nicht die Anforderungen an die nach der LHO erforderliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erfüllten. Denn nach der LHO seien für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Nach der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des LGVFG (VwV LGVFG) sei für Fördervorhaben des ÖPNV mit dem Antrag eine aktuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung mit Kennzahlen zur Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit vorzulegen. Für alle Fördervorhaben müssten daher angemessene Wirtschaftlichkeitsnachweise konsequent eingefordert werden.

Das Verkehrsministerium habe erklärt, entscheidend sei, wieviel zusätzlicher Aufwand von den Vorhabenträgern in welchen Fällen verlangt werden müsse, um eine Förderung zu erhalten. Das Ministerium sei der Ansicht, die nach VwV-LGVFG geforderten Wirtschaftlichkeitsnachweise erfüllten vollumfänglich die Anforderungen des Leitfadens für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen des Finanzministeriums und die Anforderungen der LHO.

Der vom Ausschuss nun beschlossene Antrag sieht laut Martin Rivoir vor: Die Landesregierung solle für den Bau, Aus- oder Umbau von Betriebshöfen und zentralen Werkstätten, die nach dem LGVFG gefördert werden, angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen einfordern, indem zumindest eine Kostenvergleichsrechnung geeigneter Kennzahlen gefordert werde. Zudem werde verlangt, konkret auch für kleinere Betriebshöfe und Werkstätten mit Gesamtkosten bis 30 Mio. Euro in einer Facharbeitsgruppe unter Einbeziehung der Branchenverbände in Abstimmung mit dem Rechnungshof praxistaugliche und bürokratiearme Mindestanforderungen an Wirtschaftlichkeitsnachweise herauszuarbeiten, die über rein qualitative Erläuterungen hinausgehen und sich auf den Vergleich der für das Vorhaben wesentlichen Kenngrößen eines Kennzahlenkatalogs aus Investitions- und Betriebskosten beziehen. Dabei könnten die Kriterien auf dem Niveau der Vorplanung oder der Machbarkeitsstudie betrachtet werden. Über die veranlassten Schritte solle die Landesregierung dem Landtag bis zum 31. Oktober 2026 berichten, fasste Martin Rivoir zusammen.

Abgeordnete der Fraktionen Grüne und CDU hätten in der Sitzung erklärt, der Antrag stelle einen guten Kompromiss dar, der einerseits Wirtschaftlichkeitsnachweise ermögliche und andererseits eine Verringerung von Bürokratie bedeute, so dass Genehmigungsprozesse nicht verlangsamt würden.