Finanzausschuss fordert für Grundbuchämter eine straffere Aufbau- und Ablauforganisation

Stuttgart. Um Personal- und Sachkosten zu sparen sollen die Grundbuchämter straffer organisiert und das Elektronische Grundbuch möglichst rasch landesweit umgesetzt werden. Diese weitgehend auf entsprechenden Vorschlägen des Rechnungshofs basierenden Forderungen enthält eine Beschlussempfehlung, die der Finanzausschuss auf seiner Sitzung am Donnerstag, 1. März 2007, einstimmig verabschiedet hat. Bis 31. August 2007 soll die Landesregierung den Landtag über das weitere Vorgehen informieren. Wie die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses, die CDU-Abgeordnete Ursula Lazarus, mitteilte, verfügt Baden-Württemberg mit insgesamt 677 Grundbuchämtern über mehr solche Ämter als das gesamte übrige Bundesgebiet, wo insgesamt 565 Grundbuchämter bei den Amtsgerichten eingerichtet sind. Im badischen Rechtsgebiet bestünden 11 staatliche und 360 sogenannte kommunale Grundbuchämter mit kommunalem Personal; im württembergischen Rechtsgebiet würden die Grundbuchsachen von den 234 Amtsnotariaten bearbeitet, daneben gebe es dort noch 72 Grundbuchämter, die personell von den Amtsnotariaten betreut würden. „Diese kleinteilige Aufbauorganisation führt zu einem erhöhten Personalaufwand“, sagte Lazarus. Der Finanzausschuss fordere deshalb die Landesregierung auf, die einschlägigen Empfehlungen des Rechnungshofs weitgehend aufzugreifen. So müsse vor allem ein Konzept für die Konzentration der Grundbuchämter im badischen Rechtsgebiet erarbeitet werden. Hier seien hohe Einsparpotenziale zu erwarten. Nach Angaben der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden wird die Landesregierung außerdem darum gebeten, bis spätestens 31. Dezember 2012 eine Übergabe des kommunalen Grundbuchs auf das Land Baden-Württemberg vorzubereiten. Mit dieser Terminvorgabe gehe der Finanzausschuss über den Vorschlag des Rechnungshofs hinaus. Die Erstdatenerfassung der Grundbücher für das Elektronische Grundbuch, so Lazarus weiter, müsse beschleunigt werden. Die Überlegungen des Rechnungshofs zur Wirtschaftlichkeit der einzelnen Erfassungsmethoden seien hierbei zu beachten. „Dem Finanzausschuss ist es ein Anliegen, dass die Landesregierung die Vorschläge des Rechnungshofs zur Straffung der Aufbau- und Ablauforganisation der Grundbuchämter berücksichtigt“, betonte Lazarus. Damit die Abrufgebühren aus dem Elektronischen Grundbuch erhöht werden könnten sei es erforderlich, dass sich die Landesregierung um eine Änderung der entsprechenden bundesrechtlichen Bestimmungen bemühe, erklärte die Ausschussvorsitzende abschließend.