Finanzausschuss fordert Gesetzesänderung:
Doppelbelastung der Spielbanken mit Spielbankabgabe und Umsatzsteuer muss dauerhaft vermieden werden Stuttgart. Weil die Spielbanken des Landes seit Mai 2006 nicht nur die übliche Spielbankabgabe entrichten, sondern auch auf ihre Bruttospielerträge Umsatzsteuer zahlen müssen, befürchtet die SPD-Fraktion eine finanzielle Überbelastung der Spielbanken. In einem Parlamentarischen Antrag hat sie deshalb gefordert, das Spielbankengesetz baldmöglichst zu ändern. Diesem Antrag hat der Finanzausschuss auf seiner konstituierenden Sitzung am heutigen Donnerstag, 20. Juli 2006, einmütig zugestimmt. „Die bisherige steuerartige Spielbankabgabe an das Land schöpft die mögliche Abgabebelastung der Spielbanken bereits weitgehend aus“, sagte der wiedergewählte Vorsitzende des Ausschusses, der SPD-Abgeordnete Ingo Rust. Die neue zusätzliche Belastung mit der vollen Mehrwertsteuer könne zu einer Abgabeüberlast der Spielbanken führen mit der Folge, dass diese auf der jetzigen rechtlichen Grundlage nicht überlebensfähig wären. Insofern sei es begrüßenswert, dass die Landesregierung bis zur notwendigen Anpassung des Spielbankengesetzes und der Spielbankabgabe an die neue rechtliche Situation eine Übergangsregelung getroffen habe. Danach werde die zu erhebende Spielbankabgabe in Höhe der vom Spielbankunternehmen an das Finanzamt zu entrichtenden Umsatzsteuerbeträge für die durch den Betrieb der Spielbank bedingten Umsätze zinslos gestundet. „Damit sich aber durch die neu eingeführte Besteuerung der Umsätze auf die wirtschaftliche Situation der Spielbanken auf Dauer keine negativen Auswirkungen ergeben, ist eine Neuregelung der Spielbankengesetze dringend geboten“, betonte der Ausschussvorsitzende. Darin seien sich auch die obersten Finanzbehörden der Länder einig. Weil für die entsprechenden Gesetzesänderungen der Länder ein bundesweit abgestimmtes und damit zeitaufwändiges Vorgehen vonnöten sei, müsse eine Novellierung unverzüglich in Angriff genommen werden, so Rust. Es sei erfreulich, dass die Landesregierung zugesagt habe, diese Gesetzesänderung baldmöglichst umzusetzen.