Finanzausschuss gegen Ausstieg des Landes aus dem Bäderbereich

Regierung soll Maßnahmen zum Strukturwandel bei Staatsbädern vorschlagen Stuttgart. Der Empfehlung des Rechnungshofs Baden-Württemberg, die Bäder- und Kurverwaltung Baden-Württemberg (BKV) aufzulösen, ist der Finanzausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am Donnerstag, 6. März 2008, nicht gefolgt. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Ingo Rust, mitteilte, hat der Finanzausschuss vielmehr einmütig einer Anregung der CDU- und FDP/DVP-Fraktion zugestimmt, die Landesregierung zu Vorschlägen zur Förderung eines Strukturwandels im Bereich der Staatsbäder aufzufordern. In seiner Beratenden Äußerung „Die BKV - Bäder- und Kulturverwaltung Baden-Württemberg und ihre Beteiligungen an Bäder- und Kurunternehmen“ befasst sich der Rechnungshof mit der Frage, ob die jährliche Belastung des Landeshaushalts mit durchschnittlich 10 Millionen Euro für Unterhalts- und Investitionskosten für die Staatsbäder und weiteren 10 Millionen Euro zur Unterstützung der Stadt Baden-Baden gerechtfertigt ist. Nach Ansicht des Rechnungshofs hat die BKV mit Sitz in Baden-Baden keine Existenzberechtigung mehr, ein wichtiges Interesse Baden-Württembergs an einer Beteiligung des Landes an den Heilbädern Bad Wildbad, Bad Mergentheim und Badenweiler wird nicht mehr gesehen. Überhaupt führt die Unterstützung einzelner Bäder in Baden-Württemberg durch das Land laut Rechnungshof zu einer Wettbewerbsverzerrung zu Lasten kommunaler oder privater Bäder. Von dieser Beratenden Äußerung des Rechnungshofs habe der Finanzausschuss Kenntnis genommen, berichtete Rust. Gleichzeitig sei die Landesregierung gebeten worden, unter Beachtung der betrieblichen Erfordernisse dafür zu sorgen, dass zum einen der Jahresfehlbetrag bei der Staatsbad Wildbad Bäder- und Kulturbetriebsgesellschaft mbH, der Kurverwaltung Bad Mergentheim GmbH und der Badenweiler Thermen und Touristik GmbH nach Möglichkeit verringert wird. Zum anderen solle unter Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher Verpflichtungen darauf hingewirkt werden, dass sich die Kurverwaltung Bad Mergentheim GmbH von ihrer Beteiligung an der Erholungs- und Freizeitpark Bad Mergentheim GmbH trennt. Im Übrigen, so der Ausschussvorsitzende, sei die Landesregierung ersucht worden, darzulegen, welche strategischen Ziele sie mit dem Betrieb von Staatsbädern verfolgt und welche gesamtwirtschaftlichen Effekte in den jeweiligen Regionen durch diesen Bäderbetrieb erreicht werden können. Schließlich solle die Regierung auch erläutern, welche innovativen Konzepte im Bereich der Staatsbäder bereits entwickelt und umgesetzt worden seien bzw. geplant seien. „Der Ausschuss ist mehrheitlich der Auffassung, dass ein radikaler Ausstieg des Landes aus dem Bäderbetrieb aus historischen, strukturpolitischen und tourismuspolitischen Gründen nicht sinnvoll ist“, betonte Rust. Gleichwohl müssten die bestehenden betriebswirtschaftlichen Mängel, die der Rechnungshof aufgezeigt habe, möglichst zeitnah behoben werden. Rust: „Wir stehen zu der historischen Verantwortung des Landes für seine Bäder und zur Verpflichtung gegenüber der Stadt Baden-Baden.“