Finanzausschuss genehmigt Mehrausgaben für Kauf von Spritzen für Corona-Impfstoff

Stuttgart. Der Finanzausschuss des Landtags hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 22. Oktober 2020, Mehrausgaben in Höhe von 13 Millionen Euro für den Kauf von Materialien für Corona-Impfungen mehrheitlich bewilligt. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Rainer Stickelberger mitteilte, ergeben sich die Mittel aus dem zu erwarteten Bedarf von zwei Impfdosen für jeden der 9,3 Millionen Erwachsenen in Baden-Württemberg. Daher würden unter anderem 18,6 Millionen Spritzen und Kanülen sowie weiteres Material für eine fachgerechte Verabreichung benötigt.

Für die Beschaffung des Impfbestecks rechnet die Landesregierung laut Stickelberger mit Kosten in Höhe von rund zehn Millionen Euro. Hinzu kämen weitere rund drei Millionen Euro für die aufwändige Logistik der Impfstoffe. In diesen Schätzungen seien die Kosten in Höhe von rund 50.000 Euro für die europaweite Ausschreibung bereits enthalten. 

Dem Vorsitzenden zufolge soll im Zuge des Vergabeverfahrens geprüft werden, ob das Impfbesteck erst beschafft wird, wenn die Menge des verfügbaren Impfstoffs feststeht. Allerdings müsse dabei mit Blick auf die derzeitige Marktlage und den Erfahrungen bei der Beschaffung von Schutzausrüstung im Frühjahr Folgendes beachtet werden: Zum einen sei nicht klar, ob die pharmazeutische Versorgungskette auf einen derart hohen Bedarf an Impfbesteck vorbereitet sei und nicht Lieferengpässe drohten. „Es sollte in jedem Fall vermieden werden, dass im Land ein Impfstoff verfügbar ist, dieser aber mangels Impfbesteck nicht eingesetzt werden kann“, sagte Stickelberger. 

Zum anderen dürfte ein weiteres Warten zur Folge haben, dass für die Lagerung des Impfstoffs beim Land hohe Kosten anfallen. Die besondere Lagerung von Impfstoffen sei wesentlich kostenintensiver als die Lagerung von Impfbesteck. Ebenso könne nicht ausgeschlossen werden, dass eine höhere Nachfrage nach Impfbesteck besteht und die Preise noch stärker steigen, sobald ein Impfstoff verfügbar sei.  

Nach Angaben Stickelbergers muss die Landesregierung gemäß dem Gesetz über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen die Zustimmung des Finanzausschusses einholen, wenn ein Betrag von 7,5 Millionen Euro oder höher aus der Rücklage für Haushaltsrisiken entnommen werden soll.