Finanzausschuss greift Kritik des Rechnungshofs auf:

Stadt Stuttgart soll sich am Defizit der Wilhelma finanziell beteiligen Stuttgart. Die Stadt Stuttgart soll künftig das jährliche Defizit der Wilhelma mitfinanzieren. Dies sieht eine Beschlussempfehlung vor, die vom Finanzausschuss des Landtags in seiner Sitzung am Donnerstag, 21. November 2002, mehrheitlich verabschiedet wurde. In der Denkschrift 2002 des Rechnungshofs, mit der sich der Ausschuss nach Angaben seines Vorsitzenden Herbert Moser (SPD) befasste, wird grundsätzlich in Frage gestellt, ob die Wilhelma weiterhin ausschließlich vom Land betrieben werden muss oder ob nicht zumindest ein Teil-Engagement der Stadt Stuttgart eingefordert werden kann. „Das Land finanziert mit dem zoologisch-botanischen Garten Wilhelma eine weit überwiegend kommunale Aufgabe“, heißt es in der Denkschrift des Rechnungshofs. Die Landeshauptstadt profitiere von der Wilhelma nicht nur in Bezug auf das Stadtmarketing allgemein und den Städtetourismus im Besonderen, sondern auch hinsichtlich verschiedener Wirtschaftsfaktoren. Für 1999 etwa wird der ausbezahlte Landeszuschuss mit 3,7 Millionen Euro und der Jahresfehlbetrag der Wilhelma auf 4,6 Millionen Euro beziffert. In Teilbereichen, so der Rechnungshof, könne die Wilhelma durch eine stärker an kaufmännischen Kriterien ausgerichtete Unternehmenspolitik die Wirtschaftlichkeit verbessern. Zur Steigerung der Besucherzahlen und Besucherbindung schlagen die Rechnungsprüfer unter anderem überregionale Werbemaßnahmen, die Vermietung von Räumen für Veranstaltungen sowie Tierpatenschaften vor. Freier Eintritt in die Wilhelma, die mit jährlich fast zwei Millionen Besuchern den Spitzenplatz aller Tiergärten im deutschsprachigen Raum einnimmt, sollte nach den Vorstellungen des Rechnungshofs künftig nur gewährt werden, soweit damit nachvollziehbar Werbewirkung erzielt und zum kaufmännischen Erfolg des Unternehmens beigetragen wird. „Die einzelnen Anregungen werden in der vom Finanzausschuss verabschiedeten Beschlussempfehlung aufgegriffen mit der Aufforderung an die Landesregierung, diese Vorschläge umzusetzen“, erklärte Moser. Entgegen der Anregung des Rechnungshofs hätten sich die Ausschussmitglieder jedoch mehrheitlich dafür ausgesprochen, den rund 17.000 Mitgliedern des Fördervereins der Wilhelma weiterhin freien Eintritt zu gewähren. In diesem Zusammenhang wies Moser darauf hin, dass die Mitglieder des Fördervereins seit dessen Gründung im Jahr 1956 rund 7 Mio. Euro gespendet hätten, so etwa für das Schmetterlingshaus 869.000 Euro. Bis 30. Juni 2003 soll die Landesregierung dem Landtag über die Umsetzung der in der Beschlussempfehlung genannten Maßnahmen berichten. „Darüber hinaus“, so der Ausschussvorsitzende abschließend, „soll die Landesregierung über Rechtsform, Trägerschaft und Wirtschaftlichkeit vergleichbarer Einrichtungen in Deutschland einen Bericht erstellen.“