Finanzausschuss steht zu staatlichem Sportwettenmonopol

Stuttgart. Für den Erhalt des staatlichen Sportwettenmonopols hat sich der Finanzausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am Donnerstag, 28. September 2006, bei der Beratung entsprechender Anträge von SPD und GRÜNEN ausgesprochen und gefordert, dass die hierfür vom Bundesverfassungsgericht auferlegten Bedingungen in Baden-Württemberg vollständig erfüllt werden. Wie der Vorsitzende des Ausschusses, der SPD-Abgeordnete Ingo Rust, mitteilte, handelt es sich bei den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes insbesondere um Einschränkungen bei der Wettenwerbung und Verbesserungen bei der Spielsuchtbekämpfung. Zahlreiche Maßnahmen, so Rust, habe die Landesregierung sowohl im Wett- als auch im Lotteriebereich bereits eingeleitet. Nach Angaben Rusts hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28. März 2006 das staatliche Sportwettenmonopol grundsätzlich bejaht, gleichzeitig aber Anforderungen zur Begrenzung des Wettangebots, des Vertriebs und der Werbung sowie zur Suchtprävention gestellt. Baden-Württemberg habe diesen Bedingungen mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog zum Spielerschutz bzw. zur Suchtprävention Rechnung getragen. So sei etwa die Werbung für die Oddset-Sportwette erheblich eingeschränkt worden. Auch seien auf allen neu gedruckten Spielscheinen, Broschüren, Verkaufsstellen, Plakaten und beim Internetauftritt Hinweise zum Thema Spielsucht angebracht worden. Mit der Evangelischen Gesellschaft werde seit Mai 2006 gemeinsam ein umfassendes Sozialkonzept zum Spielerschutz und zur Suchtprävention erarbeitet. Auf Bundesebene wird nach Angaben Rusts bis 13. Dezember 2006 der Entwurf eines neuen Lotteriestaatsvertrags vorgelegt, der die Veranstaltung von Sportwetten im Rahmen des staatlichen Monopols entsprechend den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts regelt. Auf der Grundlage dieses Staatsvertrags würde dann entschieden, ob auch auf Landesebene das Recht der Sportwetten neu geregelt werden müsse. Die Regierungschefs der Länder hätten im Juni 2006 beschlossen, schon in der Zeit bis zum Inkrafttreten eines neuen Lotteriestaatsvertrags in den Ländern umfassend und konsequent gegen illegale Sportwetten mit den Mitteln des Ordnungs- und Strafrechts vorzugehen. Wie Rust weiter berichtete, hat eine Erhebung des Regierungspräsidiums Karlsruhe im Frühjahr 2006 ergeben, dass zu diesem Zeitpunkt in rund 600 privaten Wettbüros in Baden-Württemberg Sportwetten angeboten wurden. Die Inhaber der Wettbüros seien inzwischen darauf hingewiesen worden, dass die private Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten in Baden-Württemberg verboten sei. „Es ist im Interesse des Landes, dass das staatliche Sportwettenmonopol erhalten bleibt“, so Rust. Dadurch sei ein verantwortbarer Spielbetrieb gewährleistet und illegale Wettangebote könnten wirksam unterbunden werden. Ein besonderes Augenmerk müsse auf Wettangebote im Internet gelegt werden.