Finanzausschuss stimmt Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und des Kirchensteuergesetzes zu

Stuttgart. Für die Versorgungsrücklage, die der Dämpfung der steigenden Beamtenpersonalkosten dient, sollen die Anlagemöglichkeiten künftig deutlich erweitert werden. Einer entsprechenden Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes hat der Finanzausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am 18. Januar 2001 einstimmig zugestimmt. Eine Optimierung der Vermögensanlagen wird nach Aussage des Ausschussvorsitzenden Herbert Moser (SPD) dadurch erreicht, dass sich die Anlage der Mittel neben der Sicherheit künftig stärker am Ertrag orientiert. Nach Auskunft Mosers sieht das neue Gesetz vor, dass die Verwaltung der Mittel des Sondervermögens vom Finanzministerium auf Dritte übertragen werden kann. Die dem Sondervermögen zufließenden Mittel einschließlich der Erträge müssten "sicherheits- und ertragsorientiert" angelegt werden. Dabei könnten bis zu 50 Prozent der dem Sondervermögen zugeführten Mittel in Aktien angelegt werden. Grundlage hierfür seien vom Finanzministerium vorgegebene Anlagerichtlinien. Die mit der Verwaltung der Mittel dieses Sondervermögens beauftragten Fachleute, so Moser, müss-ten dem Finanzministerium jährlich einen Bericht vorlegen. Zugestimmt - bei einer Enthaltung - hat der Finanzausschuss ebenfalls einer Änderung des Kirchensteuergesetzes. Der von der CDU- und FDP/DVP-Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf hat zum Ziel, dass durch die auf Bundesebene erfolgten systematischen Änderungen im Einkommensteuerrecht keine Kirchensteuerausfälle entstehen. Durch die neue Bemessungsgrundlage soll sichergestellt werden, dass wegen der Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer sowie die hälftige Steuerfreistellung der Dividendenerträge Kirchensteuerausfälle – entsprechend dem Wunsch des Bundesgesetzgebers - vermieden werden. Für die Kirchen in Baden-Württemberg würden die Steuerausfälle aus diesen beiden Maßnah-men rund 165 Mio. DM ausmachen. Wegen der Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wird es laut Moser somit zu einer gewissen Verringerung des Aufkommens an Einkommensteuer kommen. Diese wer-de für das Land rund 16 Mio., für die Gemeinden rund 13 Mio. DM pro Jahr betragen. Abschließend gab Ausschussvorsitzender Moser bekannt, dass die Landesregierung im Rahmen der Beratung eines SPD-Antrags über die Zukunft der Spielbanken in Baden-Württemberg angekündigt habe, dass sie noch bis Juni 2001 einen Entwurf zur Novellierung der Spielbankengesetzes vorlegen werde.