Finanzausschuss stimmt für Änderung des Gesellschaftsvertrags der Baden-Württemberg Stiftung
Stuttgart. Der Finanzausschuss des Landtags hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 22. Januar 2026, der Änderung des Gesellschaftsvertrags der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH mehrheitlich zugestimmt. „Die Änderung umfasst zum einen die Streichung des Kuratoriums und zum anderen die Anpassung der Zusammensetzung des Aufsichtsrats“, sagte der Ausschussvorsitzende, der SPD-Abgeordnete Martin Rivoir.
Rivoir zufolge besteht der Aufsichtsrat bisher aus 18 Mitgliedern. Die eine Hälfte der Mitglieder des Aufsichtsrats sind Vertreterinnen und Vertreter des Landtages. Diese seien auf Vorschlag des Landtages aus dem Kreis der Mitglieder des Parlaments in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die andere Hälfte der Mitglieder des Aufsichtsrats seien Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung. Diese würden auf Vorschlag der Landesregierung aus dem Kreis der Ministerinnen und Minister, Staatssekretärinnen und -sekretäre sowie Beamtinnen und Beamten der Landesministerien in den Aufsichtsrat entsandt.
Das Land Baden-Württemberg, alleiniger Gesellschafter der Stiftung, greife nach eigenen Angaben nun die Empfehlung der Evaluationskommission auf, einen signifikanten Teil des Aufsichtsrats durch externe und unabhängige Persönlichkeiten zu besetzen. Angestrebtes Ziel sei es, unter anderem mehr unabhängige, fachliche Expertise hinsichtlich der Stiftungsarbeit generell und der perspektivischen projektbezogenen Ausrichtung im Aufsichtsgremium herzustellen. Die Evaluierungskommission empfehle daher, einen signifikanten Teil des Aufsichtsrats durch externe Persönlichkeiten zu besetzen. Künftig solle der Aufsichtsrat daher aus 15 Mitgliedern bestehen, die nach Vorschlag der Landesregierung und des Landtags entsandt werden: Der Ministerpräsident bleibe Mitglied des Aufsichtsrats; die Landesregierung werde durch Ministerinnen oder Minister des Landes mit vier weiteren Mitgliedern vertreten, fünf Mitglieder würden aus der Mitte des Landtags vorgeschlagen, fünf Mitglieder würden durch fachlich ausgewiesene Persönlichkeiten besetzt, die von der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Landtag und in Abstimmung mit der Baden-Württemberg Stiftung bestimmt werden.
Die Fraktionen äußerten Martin Rivoir zufolge sehr unterschiedliche Positionen zu dem Vorhaben. Die Fraktionen SPD, FDP/DVP und AfD hätten die Änderung abgelehnt. Die SPD habe argumentiert, dass die Zusammensetzung des Aufsichtsrats funktioniere und es keinen Grund gebe, daran etwas zu ändern. Das Parlament beschneide sich und seine Mitwirkungsrechte mit dieser veränderten Zusammensetzung selbst. Warum sollte der Landtag dieser Selbstentmachtung zustimmen, sei gefragt worden. Die FDP/DVP habe sich ebenfalls gegen die Änderung ausgesprochen. Die AfD habe erklärt, die Zusammensetzung des Aufsichtsrats solle auch den Wählerwillen widerspiegeln. Dies sei mit der neuen Zusammensetzung nicht mehr der Fall. Die Fraktionen Grünen und CDU hätten dagegen argumentiert, die Mitwirkung des Parlaments sei auch mit der neuen Zusammensetzung nicht geringer, sondern spiele auch weiterhin eine entscheidende Rolle, fasste der Vorsitzende die Debatte zusammen.
Die zweite Änderung betreffe das Kuratorium der Stiftung. Durch die bisherige Arbeit der Stiftung habe sich gezeigt, dass ein zusätzliches Gremium (Kuratorium), welches gemäß dem Gesellschaftsvertrag eingerichtet werden könne, nicht nötig sei. Ein Kuratorium sei entsprechend auch nicht eingerichtet worden. Daher solle das Kuratorium als Organ der BW Stiftung aus dem Gesellschaftsvertrag gestrichen werden.
Die geänderte Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie die Streichung des Kuratoriums betreffen laut Rivoir Organe der Stiftung und haben wesentliche Änderung im Gesellschaftsvertrag zur Folge. Diese Änderungen seien nicht nur durch den Gesellschafter zu beschließen, sondern ergänzend durch den Finanzausschuss des Landtags zu bestätigen. Die Neubesetzung des Aufsichtsrates solle erst mit Beginn der nächsten Legislaturperiode erfolgen, um alle erforderlichen Beschlüsse und die Abstimmung der geänderten Satzung mit dem Finanzamt umsetzen zu können.