Finanzausschuss stimmt Gesetzentwurf zum Staatsvertrag zu:

Im Zusammenhang mit der Fußball-WM 2006 sollen Mittel aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke bereitgestellt werden Stuttgart. Für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland im Jahr 2006 können Mittel aus den Oddset-Sportwetten bereitgestellt werden. Dafür hat sich der Finanzausschuss des Landtags in seiner Sitzung am Donnerstag, 24. Oktober 2002, ausgesprochen und dem Gesetzentwurf zu einem entsprechenden Staatsvertrag zwischen den Ländern einstimmig zugestimmt. Wie der Ausschussvorsitzende, der SPD-Abgeordnete Herbert Moser, am Donnerstag in Stuttgart erklärte, sollen in den Jahren 2002 bis 2006 von jedem Land jährlich 12 Prozent der das Ergebnis des Bezugsjahres 2001 übersteigenden Wetteinsätze aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Der Staatsvertrag schaffe die Grundlage, den DFB anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 bei der Durchführung von Familiensporttagen, kulturellen Veranstaltungen und Projekten im Bereich des Breiten-, Jugend- und Behindertensports finanziell zu unterstützen. Damit, so Moser, solle dem Umstand Rechnung getragen werden, dass eine Fußball-Weltmeisterschaft nicht nur eine bloße Sportveranstaltung, sondern ein gesellschaftliches Ereignis mit vielfacher Ausstrahlungswirkung in politische, soziale und ökonomische Bereiche sei. Bei der Verwendung der Mittel durch den DFB ist nach Aussage Mosers auf eine ausgewogene regionale Verteilung zu achten. Der Höchstbetrag für die dem DFB zufließenden Mittel sei auf 130 Mio. Euro festgelegt.