Finanzausschuss stimmt Staatskirchenvertrag zu

Rust: Verlässlichkeit für Land und Kirchen durch neues Vertragswerk gewährleistet Stuttgart. Der Finanzausschuss des Landtags hat in seiner Sitzung am heutigen Donnerstag, 6. Dezember 2007, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zum Staatskirchenvertrag einstimmig zugestimmt. Dies teilte der Vorsitzende des Finanzausschusses, der SPD-Abgeordnete Ingo Rust mit. „Nachdem die Evangelische Landeskirche in Württemberg die letzte Landeskirche ist, die mit ihrem Bundesland noch keine vertragliche Regelung hat, wird durch den Staatskirchenvertrag endlich eine unnötige Lücke geschlossen“, erklärte Rust. Es sei sinnvoll, die verschiedenen Berührungspunkte von Land und Kirchen in einem Gesamtwerk zu regeln und so auch Verlässlichkeit für beide Seiten zu schaffen. In dem Vertragswerk werden unter anderem die so genannten Staatsleistungen an die Kirchen neu geregelt. Es handelt sich dabei um Entschädigungen für die Enteignung von Kirchengütern Anfang des vorvergangenen Jahrhunderts. Die beiden Evangelischen Landeskirchen erhalten knapp 48,9 Mio. Euro, die beiden Römisch-katholischen (Erz-)Diözesen 48,6 Mio. Euro pro Jahr. Auch der Religionsunterricht, den die Kirchen im Auftrag des Landes durchführen, sowie die Vergütung hierfür sind Bestandteil des Vertrags. Rust betonte: „Die Kirchen und kirchlichen Einrichtungen leisten Großartiges in unserem Land. Die Verhandlungen über den Staatskirchenvertrag geben uns Gelegenheit, dies auch einmal in aller Öffentlichkeit deutlich zu machen.“