Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung auf Ebene der Kommunen
Stuttgart. Der Integrationsausschuss hat sich am Dienstag, 26. Januar 2016, in seiner letzten Sitzung der 15. Wahlperiode auf Antrag der CDU mit der Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung auf Ebene der Kommunen befasst. Dies teilte die Vorsitzende des Gremiums, die Abgeordnete Katrin Schütz (CDU), mit. „Für die Jahre 2015 und 2016 soll die Festsetzung der Pauschalen nach Betrachtung der jeweiligen Rechnungsergebnisse erfolgen“, erläuterte Schütz.
Am 13. Oktober 2015 hätten sich die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände auf eine nachlaufende Abrechnung der geleisteten Pauschalen verständigt. Wie Katrin Schütz weiter berichtete, bleibe es für das Jahr 2014 bei einer nur liegenschaftsbezogenen differenzierten Pauschale je Kreis, allerdings auf der Basis der Rechnungsergebnisse der Stadt- und Landkreise. Diese Abrechnung würde demnächst fertiggestellt.
Für die Jahre 2015 und 2016 solle auf Grundlage des jeweiligen Rechnungsergebnisses der Stadt- und Landkreise eine nachlaufende differenzierte Festsetzung für alle Pauschalanteile je Kreis erfolgen. „Das bedeutet, dass nachträglich die tatsächlich entstandenen Kosten betrachtet werden“, so Schütz. Die gesetzlich festgelegten Pauschalen blieben als Abschlagszahlung bestehen. Die Höhe der Pauschale sei im Flüchtlingsaufnahmegesetz geregelt. Erste belastbare Zahlen würden wohl erst im Herbst vorliegen.
Die Ausschussvorsitzende hatte gleich zu Beginn der Sitzung eine Bilanz der Arbeit ihres Gremiums gezogen: In insgesamt 34 Sitzungen habe man vier Gesetzentwürfe behandelt, darunter etwa das Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg oder das Gesetz zur Neuordnung der Flüchtlingsaufnahme. 134 Anträge seien behandelt worden, 81 Prozent davon habe die CDU gestellt. Der Integrationsausschuss habe drei öffentliche Anhörungen durchgeführt, zu den Bestattungsformen anderer Kulturen und Religionen (gemeinsam mit dem Sozialausschuss), zum Landesanerkennungsgesetz sowie zum Partizipations- und Integrationsgesetz. „Außerdem haben wir Experten zu Gesprächen eingeladen und mündliche Berichte der Ministerin gehört“, so Katrin Schütz. Abschließend bedankte sich die Vorsitzende für die angenehme Zusammenarbeit.