Forderung des Sozialausschusses:
Drogenersatztherapie im Land flächendeckend sicherstellen und ausreichend vergüten Stuttgart. Der Sozialausschuss des Landtags hat die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) einmütig dazu aufgefordert, bei den laufenden Verhandlungen für eine ausreichende Vergütung der Drogenersatztherapie bei Opiatabhängigen, der sogenannten Substitution, zu sorgen. Wie die Vorsitzende des Gremiums, die GRÜNEN-Abgeordnete Brigitte Lösch, nach Angaben der Landtagspressestelle am Donnerstag, 20. November 2008, mitteilte, hat der Sozialausschuss des Weiteren an die KVBW appelliert, das Angebot einer Substitutionsbehandlung flächendeckend sicherzustellen. Anlass der Beratung war ein einschlägiger Antrag der Fraktion GRÜNE. In der Begründung ihres Antrags hatten die GRÜNEN darauf hingewiesen, dass sich die Versorgung von Opiatabhängigen in den letzten Jahren verschlechtert habe. Zudem sei die Zukunft der Substitutionsbehandlung in Frage gestellt, weil die zugehörigen Leistungen im Zuge der ab dem 1. Januar 2009 geltenden Honorarreform deutlich geringer bewertet würden. Nach Angaben der Ausschussvorsitzenden kann das Angebot einer Drogenersatztherapie insbesondere im ländlichen Raum nicht überall flächendeckend sichergestellt werden. So habe in Baden-Württemberg die Anzahl opiatabhängiger Personen in krankenkassenfinanzierter Substitutionsbehandlung von 6.785 im Jahr 2003 um 29 Prozent auf 8.733 im Jahr 2008 zugenommen. Gleichzeitig sei jedoch die Zahl der Ärzte, die eine Genehmigung zur Substitution erhalten hätten, von 370 um 3,5 Prozent auf 357 zurückgegangen. Laut Lösch ist noch nicht absehbar, wie sich die geplante Honorarreform auf die Finanzierung der Drogenersatztherapie auswirken wird. Allerdings hätten Krankenkassen und die KVBW dem Sozialministerium ihr Bemühen zugesichert, ein Absinken der Vergütung zu vermeiden.