Forderung des Sozialausschusses:
Rahmenbedingungen des Pflegekinderwesens verbessern Stuttgart. Die Rahmenbedingungen des Pflegekinderwesens in Baden-Württemberg sollen verbessert werden. Diese Forderung hat der Sozialausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am Donnerstag, 25. Juni 2009, anlässlich der Beratung eines Antrags der Fraktion Grüne erhoben. Beispielsweise könnten die Standards für die Aus- und Weiterbildung von Pflegeeltern vereinheitlicht werden. Wie die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Brigitte Lösch, mitteilte, begrüßen es die Ausschussmitglieder, dass die Vollzeitpflege in einer Pflegefamilie an Bedeutung gewinnt. Die Zahl junger Menschen, die in einer Pflegefamilie untergebracht sind, hat im Südwesten seit 2005 zugenommen. Nach Angaben der Ausschussvorsitzenden hat sich die Zahl der Kinder, die zum Jahresende in einer Pflegefamilie leben, zwischen 2005 und 2007 um 2,4 Prozent erhöht. 2008 sei ein im Vergleich zum Vorjahr deutlicher Anstieg um 6,0 Prozent zu verzeichnen gewesen. Dieser Zunahme bei der Vollzeitpflege stehe jedoch ein Mangel an Pflegeeltern gegenüber, von dem insbesondere die Stadtjugendämter betroffen seien. Für die Aus- und Fortbildung von Pflegeeltern setzten die Jugendämter im Land auf umfangreiche Materialien, Informations- und Vorbereitungsveranstaltungen für Pflegestellenbewerber sowie Fortbildungsangebote für erfahrene Pflegeeltern, so Lösch. Allerdings sei die Vorgehensweise der Jugendämter hierbei sehr unterschiedlich. So reiche der Umfang der obligatorischen Vorbereitungsseminare für potenzielle Pflegeeltern von mehreren Stunden, wie zum Beispiel im Landkreis Göppingen, über mehrere Abende, wie zum Beispiel im Ostalbkreis, bis hin zu verpflichtenden Vorbereitungsseminaren für beide Elternteile, wie zum Beispiel im Landkreis Tuttlingen. Dazu hätten die Abgeordneten festgestellt, dass eine Vereinheitlichung der Standards für die Qualifizierungskonzepte anzustreben wäre, resümierte die Ausschussvorsitzende. In Baden-Württemberg haben laut Lösch 39 der 48 Jugendämter einen speziellen Pflegekinderfachdienst, der in den einzelnen Ämtern jedoch unterschiedlich bezeichnet wird und auch sehr verschiedenartige Aufgaben wahrnimmt. Nach dem Kompetenzumfang könnten auf Grundlage einer Erhebung aus dem Jahr 2006 grundsätzlich drei Typen dieser Pflegekinderfachdienste identifiziert werden. Bei 23 Prozent der Dienste ende die Zuständigkeit beim Zustandekommen des Pflegeverhältnisses, während 40 Prozent darüber hinaus auch Pflegekinder und Pflegefamilie betreuten. 37 Prozent der Dienste hätten schließlich eine umfassende Zuständigkeit und seien auch für die Beratung der Herkunftsfamilie verantwortlich. Aus Sicht der Ausschussvorsitzenden ist es wünschenswert, dass nicht nur 37 Prozent, sondern alle Pflegekinderfachdienste eine umfassende Zuständigkeit haben.