Forderung im Finanzausschuss des Landtags: Verwaltungsvorschriften für Kreditinstitute müssen auf vernünftiges Maß beschränkt werden
Stuttgart. Die Neuregelungen für Banken und Sparkassen bei der Kreditvergabe durch die Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK) müssen maßvoll umgesetzt werden. Dafür hat sich der Finanzausschuss des Landtags auf seiner jüngsten Sitzung am Donnerstag, 12. Februar 2004, ausgesprochen. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Herbert Moser, erklärte, soll dadurch vermieden werden, dass den regional und lokal tätigen Kreditinstituten ein unverhältnismäßig hoher zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht und dass Kredite insbesondere für die mittelständische Wirtschaft teurer werden. Der Ausschuss hält es für wünschenswert, dass bei der Entscheidung über Kreditvergaben nicht nur Risiken, sondern auch Chancen stärker berücksichtigt werden können, und schematisierte Entscheidungen vermieden werden. Beide Anliegen des Finanzausschusses will Vorsitzender Moser in einem Schreiben an das Bundesfinanzministerium weiterleiten. Nach Aussagen des Ausschussvorsitzenden geht es bei der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) und den Mindestanforderungen an das Kreditgewerbe darum, die Eigenkapitalanforderungen an Kreditinstitute stärker als bisher vom ökonomischen Risiko abhängig zu machen und neuere Entwicklungen an den Finanzmärkten sowie im Risikomanagement der Institute zu berücksichtigen. Vorgaben zur qualitativen Aufsicht mit intensiven Kontakten der Aufseher zu den Instituten sowie erweiterte Offenlegungspflichten kämen als ergänzende Elemente hinzu. Die vorgesehenen aufsichtsrechtlichen Überprüfungsverfahren müssten so gestaltet werden, dass Aufwand und Ertrag in einem angemessenen Verhältnis stünden, forderte Moser. Dies gelte vor allem für die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verlangten Sonderprüfungen. Hier solle das Bundesfinanzministerium beim Praxisvollzug auf ein vernünftiges Handeln hinwirken. „Mit unseren Bemühungen wollen wir erreichen, dass Basel II oder die MaK nicht zu einer generellen Verteuerung der Kreditkosten aufgrund von höheren Verwaltungsaufwendungen führen. Es muss verhindert werden, dass durch die neuen Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft und die absehbaren neuen Eigenkapitalregeln die Verwaltungsaufwendungen der Banken und Sparkassen deutlich steigen und die Kreditvergabe insbesondere an die mittelständische Wirtschaft schwieriger und teurer wird“, so Moser abschließend.