Forderung im Schulausschuss:
Ausgleichszahlungen an gemeindeübergreifende Kindertageseinrichtungen müssen gewährleistet sein Stuttgart. Bei der Förderung von Kindertageseinrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet, die in einer einschlägigen Verordnung (KiTaGVO) geregelt ist, treten in 779 Einzelfällen (590 Kindergärten und 189 Kinderkrippen) noch Probleme auf. Wie in der Sitzung des Schulausschusses am heutigen Mittwoch, 13. Juni 2007, von Seiten der Regierung bestätigt wurde, gibt es einzelne Wohnsitzgemeinden, die sich weigern, die in der Verordnung festgelegten Ausgleichszahlungen zu leisten. Im Zusammenhang mit der Beratung entsprechender Berichtsanträge der SPD- und der CDU-Fraktion forderte der Ausschuss nach Angaben seines Vorsitzenden, des SPD-Abgeordneten Norbert Zeller, die Landesregierung auf, dass über die Rechtsaufsicht auf die Umsetzung der KiTaGVO stärker geachtet werden muss. Aus dem Wortlaut der gesetzlichen Vorschriften ergibt sich laut Zeller eindeutig, dass die Wohnsitzgemeinden gegenüber dem Träger der Kinderbetreuungseinrichtung zur Zahlung eines angemessenen Ausgleichs verpflichtet sind und es sich hier nicht um eine freiwillige Leistung handelt. Grundsätzlich sei es ein unhaltbarer Zustand, wenn sich Gemeinden trotz eindeutiger Rechtslage weigerten, den betroffenen Einrichtungen einen platzbezogenen Zuschuss zu bezahlen, so der Ausschussvorsitzende.