Fraktionen im Ständigen Ausschuss einig: Untersuchungsauftrag „EnBW-Deal“ wird ergänzt

Stuttgart. Der Untersuchungsauftrag des auf Antrag von Grünen und SPD eingesetzten Untersuchungsausschusses „EnBW-Deal“ wird um Fragen aus dem separaten Antrag der CDU auf Einsetzung eines solchen Ausschusses ergänzt. Darauf haben sich die Fraktionen im Ständigen Ausschuss nach Angaben dessen Vorsitzenden, des CDU-Abgeordneten Dr. Stefan Scheffold, in der Sitzung am Mittwochvormittag, 21. Dezember 2011, geeinigt. Ein entsprechender Parlamentsbeschluss soll in der ebenfalls am Mittwoch, 21. Dezember 2011, stattfindenden Plenarsitzung gefasst werden. Wie Scheffold ausführte, hatte der Landtag am 14. Dezember 2011 beschlossen, den CDU-Einsetzungsantrag wegen rechtlicher Fragen an den Ständigen Ausschuss zu überweisen, damit dieser eine gutachtliche Äußerung abgebe. Auf der Grundlage einer einschlägigen Stellungnahme der Landtagsverwaltung habe der Ausschuss die Rechtsfrage erörtert, ob und wie weit im vorliegenden Fall ein abgeschlossenes Regierungshandeln vorliege, was für die Befassung in einem Untersuchungsausschuss Voraussetzung sei. Insoweit konnte laut Scheffold Bezug genommen werden auf das Verfahren im Zusammenhang mit dem Ankauf badischer Kulturgüter und ein hierzu ergangenes Urteil des Staatsgerichtshofs Baden-Württemberg.
„Da hierzu naturgemäß unterschiedliche Rechtsauffassungen möglich sind und in der Aussprache sichtbar wurden, einigten sich die Fraktionen im Ständigen Ausschuss einstimmig auf die jetzt gefundene Vorgehensweise“, berichtete der Vorsitzende. Dies bedeute, dass der Untersuchungsausschuss wie geplant seine Arbeit aufnehme und die Mitwirkung der Minderheit durch die Einbeziehung einzelner Fragen auf den Untersuchungsgegenstand sichergestellt sei. Daher habe die CDU ihren Antrag zurückziehen und somit eine einvernehmliche Lösung aller Parteien erreicht werden können, so Scheffold.