Frauenhäuser in Finanznot
Stuttgart. Im Sozialausschuss des Landtags hat die CDU-Fraktion die Landesregierung aufgefordert, sich verstärkt für den Bestand von Frauenhäusern in Baden-Württemberg einzusetzen und über eine Bundesratsinitiative zu einer bundeseinheitlichen Regelung der Kostenerstattung zu gelangen. Wie der Ausschussvorsitzende, der CDU-Abgeordnete Franz Wieser, nach Angaben der Landtagspressestelle am Donnerstag, 7. April 2005, mitteilte, sind einige Frauenhäuser, die viele Frauen aus benachbarten Land- oder Stadtkreisen aufnehmen, durch die landesweit sehr unterschiedliche Kostenerstattungspraxis in akute Finanzierungsprobleme geraten. Im Dezember 2004 habe es eine gemeinsame Empfehlung zur Kostenregelung des Städte- und Landkreistages gegeben. Darin werde vorgeschlagen, dass im Falle der Unterbringung von gefährdeten Frauen außerhalb des Herkunftslandkreises, derjenige Stadt- und Landkreis für die Kosten aufkommen soll, aus dem die schutzbedürftigen Frauen ursprünglich stammen. Dieses Herkunftsprinzip gelte auch in anderen Bereichen. Problematisch sei jedoch, dass sich nicht alle Landkreise an dieser Empfehlung orientieren würden und die Bundesagentur für Arbeit, bedingt durch die am 01.01.2005 in Kraft getretenen Hartz-IV-Reformen, die Zuständigkeit anders auslege. Erschwerend komme hinzu, dass es einige Landkreise ohne Frauenhaus gäbe. Im Jahr 2003 seien 33 Prozent der Frauenhausbewohnerinnen aus einem anderen Landkreis und über 14 Prozent der Frauen sogar aus anderen Bundesländern gekommen. Dies verdeutliche das Ausmaß der Problematik, so Wieser in seiner Erklärung.