Freigabe von Mitteln aus der Landesinitiative Elektromobilität und aus Erlösen der Privatlotterie Glücksspirale
Stuttgart. Für Projekte im Rahmen der Landesinitiative Elektromobilität II sowie für Natur- und Umweltschutzmaßnahmen, die aus Erlösen der Privatlotterie Glücksspirale im Jahr 2012 bezuschusst werden, hat der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft am Donnerstag, 14. Juni 2012, die Freigabe der Mittel genehmigt. Dies gab die Ausschussvorsitzende, die CDU-Abgeordnete Tanja Gönner, bekannt.
Wie die Ausschussvorsitzende erläuterte, wird die Fortführung der Landesinitiative Elektromobilität mit insgesamt 13,05 Millionen Euro bezuschusst. Im Einzelnen handle es sich bei den Maßnahmen um eine Strukturwandelberatung und Beratungsgutscheine, um Forschungs- und Transferförderung sowie um eine Beschaffungsinitiative. Außerdem seien ein Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur und Demonstrationsprojekte „Elektromobilität“ im ländlichen Raum und zum Themenfeld „Pendlerströme“ vorgesehen.
Die Verwendung der Mittel aus den Erlösen der Privatlotterie Glücksspirale in Höhe von insgesamt 3,3 Millionen Euro werde beispielsweise den Naturparken zugutekommen, führte die Ausschussvorsitzende aus. Gefördert würden etwa im Naturpark Obere Donau eine Kunstaktion entlang der Donau, im Naturpark Neckartal-Odenwald die Ausweisung eines Qualitätswanderweges „Neckarsteig“, im Naturpark Stromberg-Heuchelberg eine „Streuobst-Erlebnisinszenierung“, im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord drei Messen für die Vermarktung regionaler Produkte, im Naturpark Südschwarzwald die Auerwildbiotoppflege und im Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald eine Wanderkampagne. Weitere Zuschüsse beträfen Projektförderungen der Stiftung Naturschutzfonds vor allem für Maßnahmen zum Schutz der Natur und zur Landschaftspflege. Im Bereich des Umweltschutzes würden unter anderem Projekte in Bildungseinrichtungen unterstützt. Die Gewässerökologie werde ebenfalls gefördert, insbesondere durch die Schaffung durchgängiger Gewässerstrecken und die Aufwertung strukturell beeinträchtigter Gewässer. Schließlich würden auch für das Förderprogramm „Klimaschutz in Vereinen“ Mittel eingesetzt. Dieses Programm ziele auf eine energetische Gebäudesanierung sowie den Einsatz von Blockheizkraftwerken ab, so Gönner abschließend.