Frühjahrssitzung der Parlamentarier-Kommission Bodensee auf der Insel Mainau
Appell an Bundesregierung, die notwendigen Finanzmittel für den Ausbau der Schienenstrecken zum Bodensee bereitzustellen Stuttgart/Mainau. Die Parlamentarier-Kommission Bodensee hat auf ihrer Sitzung am Freitag, 18. März 2005, auf der Insel Mainau eine Resolution zu den Verkehrsverbindungen und Zulaufstrecken zur Neuen Alpentransversale (NEAT) verabschiedet. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die notwendigen Finanzmittel für den zügigen Ausbau der süddeutschen Zulaufstrecken zum Bodenseeraum und zur Alpenquerung zur Verfügung zu stellen. In der Resolution wird betont, dass die Strecken Stuttgart-Schaffhausen-Zürich, Ulm-Friedrichshafen-Lindau und München-Lindau mit Gesetz vom 1. Juli 2004 zur Änderung des Bundesverkehrswegeplans 2003 unmittelbar oder als internationale Strecken in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen worden seien. „Es ist unabdingbar erforderlich“, heißt es im Wortlaut, „dass nun auch die Finanzmittel zum Ausbau gemäß dem festgestellten Bedarf für diese Strecken bereitgestellt werden.“ Es dürfe nicht der Fall eintreten, dass der Ausbau der Schieneninfrastruktur auf der deutschen Seite in Rückstand gerate und dadurch nicht nur Nachteile für den grenzüberschreitenden Verkehr, sondern für den Bodenseeraum insgesamt entstünden. Mit Sorge sehen die Parlamentarier, „dass die von der Bundesrepublik Deutschland vorgesehene Mittelausstattung den tatsächlichen Investitionserfordernissen nicht ausreichend Rechnung trägt“. Sie sprechen sich dafür aus und appellieren an die deutsche Bundesregierung, dass der nach dem Bundesverkehrswegeplan 2003 notwendige Infrastrukturbeitrag des Bundes für Neu- und Ausbaumaßnahmen von jährlich 1,7 Milliarden Euro vorgesehen wird. Ausdrücklich begrüßt es die Kommission, dass die eidgenössischen Räte mit dem Bundesbeschluss vom 18. März 2005 einen Verpflichtungskredit von 1,09 Milliarden Franken für 14 Objekte zur Anbindung der Ost- und Westschweiz an das Europäische Eisenbahnhochleistungsnetz zur Verfügung stellen. Laut Bundesbeschluss müssen die Objekte bis spätestens 2010 in Angriff genommen werden und bis 2015 abgeschlossen sein. „Insbesondere die 6 Objekte im Umfang von 515 Millionen Franken für den Anschluss der Ostschweiz an das Eisenbahnhochleistungsnetz“, so der Resolutionstext, „bedeuten für die verkehrliche Situation der Bodenseeregion einen ganz wesentlichen Fortschritt.“ Im Übrigen wird die Schweiz aufgefordert, die bereits beschlossenen Maßnahmen rasch umzusetzen. Von diesen Maßnahmen erhofft sich die Kommission auch eine Aufwertung des Verkehrs- und Wirtschaftsstandortes Bodensee.