Für Erhalt der Streuobstwiesen im Land sind weitere Maßnahmen erforderlich

Stuttgart. Um die Streuobstwiesen in Baden-Württemberg zu erhalten, sind weitere einschlägige Maßnahmen erforderlich. Diese Auffassung hat der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Mittwoch, 23. Januar 2013, anlässlich der Beratung eines CDU-Antrags zum Erhalt der Kulturlandschaften im Land einhellig vertreten. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Traub, mitteilte, arbeitet die Landesregierung derzeit an einer Streuobstkonzeption mit dem Ziel, neben der Bewirtschaftung der Streuobstflächen zum Beispiel auch Forschung sowie Marketing- und Absatzfördermaßnahmen zu stärken. 

 

Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden befürchtet die Landesregierung, dass der Wegfall des Branntweinmonopols den Erhalt der Streuobstbestände des Landes erschweren wird. Dadurch werde eine traditionelle Absatzmöglichkeit für Obst aus Streuobstbeständen deutlich an Bedeutung verlieren.

 

Wie Traub weiter ausführte, sei man sich im Ausschuss zudem einig gewesen, dass die Kulturlandschaften am besten durch landwirtschaftliche Nutzung geschützt werden könnten. Deshalb dienten unter anderem die Ausgleichszulage Landwirtschaft und die Agrarumweltprogramme dem Erhalt der typischen Kulturlandschaften im Südwesten. Beispielsweise stünden beim Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich (MEKA) die Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft im Vordergrund.