Geänderter Gesetzentwurf zum Kopftuchverbot passiert auch den Schulausschuss des Landtags
Verabschiedung der Novelle am kommenden Donnerstag im Plenum Stuttgart. Nach dem mitberatenden Ständigen Ausschuss hat sich jetzt auch der Schulausschuss des Landtags für eine Korrektur des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Kopftuchverbot ausgesprochen. Wie der Vorsitzende des Schulausschusses, der SPD-Abgeordnete Peter Wintruff, am Dienstag, 30. März 2004, mitteilte, stimmte das Gremium dem gemeinsamen Änderungsantrag von CDU, SPD und FDP sowie dem entsprechend angepassten Gesetzentwurf - bei zwei Gegenstimmen - mit großer Mehrheit zu. Ziel des korrigierten Gesetzestextes ist ein noch deutlicherer Bezug zur baden-württembergischen Landesverfassung. Der von den GRÜNEN vorgelegte alternative Gesetzentwurf wurde - wie bereits im Ständigen Ausschuss - abgelehnt. Der Gesetzentwurf der Landesregierung untersagt Lehrkräften an öffentlichen Schulen alle politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußeren Bekundungen, die die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern oder den Schulfrieden gefährden oder stören könnten. In der gemeinsamen Experten-Anhörung des Schulausschusses und des Ständigen Ausschusses am 12. März 2004 im Landtag waren jedoch juristische Bedenken an folgender Textpassage vorgebracht worden: „Die Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen entspricht dem Erziehungsauftrag nach Artikel 12 Absatz 1, Artikel 15 Absatz 1 und Artikel 16 Absatz 1 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und widerspricht nicht dem Verhaltensgebot nach Satz 1.“ Diese Textpassage sei nicht verfassungsgemäß, weil sie christliche Symbole gegenüber Symbolen anderer Religionen bevorzuge, wurde in der öffentlichen Anhörung kritisch geäußert. Um diesen Einwand zu entkräften, verständigten sich CDU, SPD und FDP interfraktionell auf eine Formulierung, die der christlichen Tradition genau denselben Stellenwert wie die Landesverfassung einräumt. Die geänderte Version heißt im Wortlaut: „Die Wahrnehmung des Erziehungsauftrags nach Artikel 12 Absatz 1, Artikel 15 Absatz 1 und Artikel 16 Absatz 1 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und die entsprechende Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen widerspricht nicht dem Verhaltensgebot nach Satz 1.“ „Der jetzige Gesetzentwurf bezieht sich in aller Deutlichkeit auf die Landesverfassung und den darin beschriebenen Erziehungsauftrag. Das Risiko, dass dieses Gesetz einer etwaigen Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standhält, wurde durch die korrigierte Fassung deutlich gemindert“, sagte Ausschussvorsitzender Wintruff. Das Ausschussmitglied der Fraktion GRÜNE, die einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht hatte, plädierte auch im Schulausschuss nachdrücklich dafür, im Sinne der Empfehlung des Sachverständigen Professor Dr. Jestaedt bei der öffentlichen Anhörung am 12. März 2004 einen Kompromissvorschlag anzunehmen, der im Einzelfall eine individuelle Prüfung zulassen würde. Dem folgte jedoch der Ausschuss in seiner ganz überwiegenden Mehrheit nicht. Am kommenden Donnerstag, 1. April 2004, wird sich der Landtag in Zweiter Lesung mit dem Gesetzentwurf befassen und die Novelle endgültig verabschieden. Die Beratung erfolgt unter Tagesordnungspunkt 1 der Plenarsitzung in Freier Redezeit.