Gebäudesicherheit in Baden-Württemberg
Innenausschuss will Untersuchungen von Bad Reichenhall abwarten Stuttgart. Auf Antrag der SPD-Landtagsfraktion hat sich der Innenausschuss des Landtags am Mittwoch, 8. Februar 2006, mit der Gewährleistung der Bausicherheit öffentlicher Gebäude in Baden-Württemberg beschäftigt. Das Unglück von Bad Reichenhall (Bayern) habe auch im eigenen Land die Frage aufgeworfen, ob die Sicherheit bei öffentlichen Gebäuden flächendeckend gewährleistet sei, so der Ausschussvorsitzende, der SPD-Abgeordnete Reinhold Gall. In dem Antrag werde die Landesregierung daher aufgefordert, dem Landtag geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, welche die Sicherheit öffentlicher Gebäude im Land verbessern und dauerhaft gewährleisten. Die Ursachen des Unglücks in Bad Reichenhall seien, so Gall im Weiteren, noch nicht hinreichend erforscht. „Sobald es dort oder in anderen zwischenzeitlich bekannt gewordenen Fällen verwertbare Erkenntnisse gibt, muss man gegebenenfalls weitergehende Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren bei Hallen und ähnlich konstruierten Gebäuden ergreifen“, sagte der Vorsitzende. Die staatliche Bauaufsicht sorge bereits im baurechtlichen Genehmigungsverfahren dafür, dass die gängigen Vorschriften – dazu zählen beispielsweise die DIN 1055 für Schneelast und die überarbeitete Erdbebennorm DIN 4149 – verbindlich eingehalten werden. „Die Tatsache, dass alle am Bau Beteiligten die Regeln und Normen einhalten, gewährleistet im Normalfall, dass bauliche Anlagen sicher errichtet und genutzt werden können“, erklärte der Vorsitzende. Zudem sei auch die bautechnische Prüfung eine hoheitliche Aufgabe. Dabei werde nach dem so genannten Vier-Augen-Prinzip verfahren. Die Gebäudestatik werde durch einen vom Bauherrn beauftragten Statiker erstellt, die Kontrolle der Berechnungen und Pläne erfolge durch einen unabhängigen, von der Baurechtsbehörde beauftragten Prüfingenieur für Bautechnik, so Gall. Für die ordnungsgemäße Instandhaltung nach der Errichtung des Gebäudes sei nach bestehendem Recht allein der Eigentümer bzw. der Mieter oder Pächter zuständig, erläuterte der Vorsitzende. Bei Gebäuden, die sich im Besitz des Landes Baden-Württemberg befänden, führe die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung alle fünf Jahre in freiwilliger Selbstverpflichtung so genannte Bauschauen durch. Dabei werde der Zustand des Daches und der Räume festgehalten und zu erledigende Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen würden nach Dringlichkeit kategorisiert, so Gall. „Direkt nach dem Unglück von Bad Reichenhall ist die zuständige Verwaltung außerdem beauftragt worden, das theoretische Gefährdungspotential einzuschätzen, im Ergebnis ohne neue Erkenntnisse, was den Sanierungsbedarf landeseigener Gebäude angeht“, erklärte der Vorsitzende. Bei öffentlichen Gebäuden von Gemeinden und Landkreisen obliege diesen eigenverantwortlich die Sicherheit und Gefahrenabwehr. Deshalb seien nach den Unglücksfällen Sonderuntersuchungen im kommunalen Bereich durchgeführt worden. „Diese haben zu vorsorglichen Hallenschließungen geführt“, sagte der Vorsitzende abschließend.