Gehörschäden bei Jugendlichen

Umweltausschuss für verbindliche Vorschriften zum Lärmschutz Stuttgart. Auf eine kritische Resonanz stieß bei den Mitgliedern des Umweltausschusses eine Antwort der Landesregierung zum Problem von Gehörschäden bei Jugendlichen durch überlaute Musik. In einem Antrag von CDU-Abgeordneten wurde danach gefragt, was die Landesregierung zu tun beabsichtigt, um schon heute verbreitete irreversible Gehörschäden, die durch Discos, Open-Air-Konzerte und Abspielgeräte mit Kopfhörern entstehen, in Zukunft zu reduzieren. Betroffen sind davon ca. 10 bis 20 Prozent der jungen Leute. Schon bei einem Achtel der 8 bis 13-jährigen Kinder (hier können Schäden erfahrungsgemäß nur durch Kopfhörer entstanden sein) wurde eine Einschränkung der Hörfähigkeit von mindestens 20 Dezibel festgestellt. Zu Schäden am Gehör kann es auch bei kürzerer Schallbelastung oberhalb von 85 Dezibel kommen. Die Regierung schilderte, dass sie sich bemühe, durch freiwillige Maßnahmen die Schallbelastung auf unter 100 Dezibel zu senken. Zu hoheitlichen Eingriffen will sie sich nur im Ausnahmefall bereit finden und verweist dabei auf fehlende rechtliche Grundlagen. Dem Umweltausschuss, der – zusammen mit dem Umweltministerium – an sich eher für die Bekämpfung des Umgebungslärms zuständig ist, war dies zu wenig und er verlangte auf seiner jüngsten Sitzung einstimmig von der Landesregierung in dieser Sache ein entschiedeneres Handeln. Da rechtliche Begrenzungen Bundessache sind, konnte er die Landesregierung nur auffordern, „im Hinblick auf die gesundheitlichen Risiken freiwillig in Kauf genommener Lärmexposition zu prüfen, ob und in welcher Weise die rechtlichen bzw. verfassungsrechtlichen Grundlagen auf nationaler und europäischer Ebene verbessert werden können, um die Lärmbelastungen auf ein gesundheitlich unbedenkliches Maß zu reduzieren und hierzu eine entsprechende Initiative im Bundesrat zu erwägen.“ Es geht dabei um Vorschriften, die künftig bestimmte Schallobergrenzen bei Musikveranstaltungen und vor allem auch bei Musikabspielgeräten verbindlich vorschreiben sollen. Solche gibt es zwar am Arbeitsplatz und beim Umgebungslärm, nicht aber beim überlauten Musikgenuss. „Den Ohren ist es gleich, worunter sie leiden müssen, Lärmschutz mit zweierlei Maß darf es nicht geben“, fasste Ausschussvorsitzender Ulrich Müller (CDU) die einhellige Auffassung des Umweltausschusses zusammen. Die Angelegenheit wird auch noch im Sozialausschuss des Landtags zur Sprache kommen.