Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung
Schulausschuss einig in der Zielrichtung Vorerst aber keine Festlegung auf Details Stuttgart. Einhellig begrüßt hat der Schulausschuss des Landtags in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch, 20. Mai 2009, die Ankündigung des Kultusministeriums, die Sonderschulpflicht aufzuheben. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der SPD-Abgeordnete Norbert Zeller mitteilte, drängt die SPD jedoch auf eine Novellierung des Schulgesetzes, die den Eltern behinderter Kinder völlige Entscheidungsfreiheit lässt, ob sie ihr Kind in einer Regel- oder einer Sonderschule unterrichten lassen. Ein entsprechender Antrag der SPD, der auch noch weitere Forderungen enthalte, sei von der Ausschussmehrheit jedoch abgelehnt worden, so Zeller. Mehrheitlich verabschiedet hat der Schulausschuss einen von CDU und FDP/DVP zu dem SPD-Antrag eingebrachten Änderungsantrag, in dem die Landesregierung ersucht wird, in Bildungskonferenzen Empfehlungen für den möglichen Lernort behinderter Schülerinnen und Schüler zu entwickeln und die Eltern über diese Vorschläge entscheiden zu lassen. Zudem wird die Landesregierung aufgefordert, die Ankündigung des Kultusministeriums zu konkretisieren und umzusetzen und hierbei ein Expertengremium einzubeziehen. Der Landtag, heißt es in dem Antrag weiter, solle deshalb zum jetzigen Zeitpunkt die Zielrichtung begrüßen, ohne sich schon auf Details festzulegen. Gelegenheit zur gründlichen Beratung bestehe im weiteren Verfahren. „Die angekündigten Änderungen des Kultusministeriums zur Sonderschulpflicht in Baden-Württemberg sind ein erster Schritt, aber weitere müssen folgen“, sagte Zeller. Die vorgeschlagene Einrichtung einer Bildungskonferenz bedeute kein echtes, verbindliches Elternwahlrecht mit Rechtsanspruch. Letztendlich entscheide hier das Gremium. Die integrativen Schulentwicklungsprojekte in Baden-Württemberg hätten gezeigt, dass eine gemeinsame Unterrichtung von Kindern mit Behinderungen und Kindern ohne Behinderungen erfolgreich sei. Das Schulgesetz müsse endlich im Sinne des Artikels 24 der UN-Konvention novelliert werden, der auf gemeinsamen Unterricht abziele. Der Staat müsse garantieren, dass an allgemeinbildenden Schulen eine entsprechende sonderpädagogische Förderung gewährleistet sei. Gegen eine generelle Abschaffung der Sonderschulen sprach sich Zeller ausdrücklich aus. Ein Antrag der SPD auf Fortsetzung des seit acht Jahren an der Anne-Frank-Schule in Freiburg verwirklichten integrativen Schulentwicklungskonzepts fand nach Angaben Zellers im Schulausschuss keine Mehrheit. Das Kultusministerium habe darauf verwiesen, dass keine neuen Anmeldungen für behinderte Schüler vorlägen. Für die vier Kinder mit Behinderungen, die im Sommer die Anne-Frank-Grundschule verließen, werde derzeit in Abstimmung zwischen der Schulverwaltung und den Eltern nach einer Lösung für den weiteren Schulbesuch gesucht.