Gentechnik: Wahlfreiheit der Landwirte und Verbraucher gefordert
Stuttgart. Der Landtagsausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 4.Oktober 2006, auf Antrag der CDU mit der grünen Gentechnik befasst. Wie der Ausschussvorsitzende, der CDU-Abgeordnete Karl Traub, nach Angaben der Landtagspressestelle mitteilte, stellt die Biotechnologie eine wichtige Zukunftsbranche für Forschung und Wirtschaft dar. Unstrittig war in der ausführlichen Aussprache der Schutz von Mensch und Umwelt. Während sich die CDU und FDP/DVP uneingeschränkt für Forschung und Entwicklung aussprachen und somit die Wahlfreiheit der Landwirte und Verbraucher einforderten, zeigten sich die SPD in der Frage der Koexistenz der unterschiedlichen Bewirtschaftungsformen sehr zurückhaltend und die GRÜNEN ablehnend. Die Landesregierung betonte in ihrer Stellungnahme, dass die Sicherstellung der Koexistenz beim Feldanbau von verschiedenen Faktoren abhängt. Neben der im Anbaugebiet vorherrschenden Flurstücksgröße spielen auch die Befruchtungsbiologie der gentechnisch veränderten Kulturarten, die davon abzuleitenden Mindestabstände, der Anbauumfang der Kulturart sowie mögliche freiwillige Vereinbarungen zwischen den Nachbarn eine Rolle. In diesem Zusammenhang wurde die Einführung eines Haftungsfonds angesprochen. Nach Auffassung der Landesregierung stellt ein Haftungs- bzw. Ausgleichsfonds sicher, dass der in seiner Nutzung beeinträchtigte ökologisch oder konventionell wirtschaftende Betrieb seinen wirtschaftlichen Schaden ersetzt bekommt, auch bei einer etwaigen Zahlungsunfähigkeit des Verursachers. Gleichzeitig wird auch der Landwirt, der gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut und der sich an die Regeln der guten fachlichen Praxis hält, nicht zur Entschädigung herangezogen. Somit können gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen benachbarten Landwirten vermieden werden. Die Landesregierung orientiert sich in ihren Überlegungen an den Regelungen in Frankreich und Dänemark. Für den Verbraucherschutz bedarf es laut Traub einer eindeutigen Kennzeichnung der Lebensmittel bzw. der Futtermittel. Dies zwinge den Hersteller wie den Händler zu einer Kennzeichnung seiner Produkte. Es sei Aufgabe der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung stichprobenartig und risikoorientiert zu prüfen, ob die rechtlichen Anforderungen eingehalten werden.