Gentechnikeinsatz weiterhin in Baden-Württemberg möglich
Stuttgart. Im Landwirtschaftsausschuss des Landtags sind SPD und GRÜNE mit ihren Anträgen gescheitert, in Baden-Württemberg eine Landwirtschaft ohne Gentechnik durchzusetzen. Wie der Ausschussvorsitzende, der CDU-Abgeordnete Karl Traub, nach Angaben der Landtagspressestelle am Donnerstag, 23. Juni 2005, mitteilte, wird es auch weiterhin dem Erzeuger wie auch dem Verbraucher freigestellt sein, wie er mit der Gentechnik bzw. der genbehandelten Ware umgeht. Das baden-württembergische Qualitätszeichen HQZ stellt eine hohe Anforderung an die Qualitäts- und Sicherheitskriterien bei Inlands- wie auch bei Importfuttermitteln. Nur gentechnisch unveränderte, pflanzliche Mittel erhalten dieses Qualitätsmerkmal. Anders bei tierischen Produkten, die nach der Schlachtung auf den Markt gebracht werden, ist ein Nachweis über den Einsatz von genbehandelten Futtermitteln nicht zu erbringen. Nachweislich, überwacht durch amtliche Kontrollen, sind gentechnisch veränderte Produkte von der Zeichennutzung ausgeschlossen. Traub weist weiter darauf hin, dass der Verbraucher auch auf Produkte mit dem Bio-Siegel zurückgreifen kann, das eine gentechnisch freie Produktionskette vom Acker bis zur Ladentheke garantiert. CDU und FDP/DVP machten in der Aussprache deutlich, dass das Land Baden-Württemberg die Forschung und den Anbau von gentechnisch veränderten Futtermitteln, unter ständiger staatlicher Aufsicht, ermöglicht hat und auch in Zukunft will.